Enthüllt!

Der türkis-grüne Geheimvertrag für Postenbesetzungen

28.01.2022

Wie ÖVP und Grüne 2019 Jobs von ORF bis Aufsichtsratsjobs in Unternehmensbeteiligungen minutiös festlegten.

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© APA/GEORG HOCHMUTH
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Sideletters – Nebenabsprachen – in Regierungsbeteiligungen werden gerne dementiert. ÖSTERREICH liegt nun aber eben so eine schriftliche Absprache zur Koalitionsvereinbarung zwischen ÖVP und Grünen vom 1. Jänner 2019 vor. Darin teilen sich Türkis und Grün – damals vereinbarten Sebastian Kurz und Werner Kogler die neue Regierungszusammenarbeit – minutiös, wer welchen Jobs besetzen werde.
Nach alter Postenschacher Methode wird die Quote, wie viele die ÖVP und wie viele die Grünen besetzen dürfen, minutiös festgelegt:
Für den Verfassungsgerichtshof (bereits passiert) sollte die ÖVP das Nominierungsrecht für den Präsidenten, die Grünen für den Vizepräsidenten erhalten.
Selbiges gilt für den Verwaltungsgerichtshof – Präsident ÖVP, Vize Grüne.
Auch die ORF-Stiftungsräte – sieben für die ÖVP, zwei für die Grünen – wurde damals schriftlich vereinbart.
Und natürlich wurde – ähnlich wie das bereits unter Türkis–Blau ausgemacht war – auch Direktorium und Generalrat der Österreichischen Nationalbank so ausgedealt: 2023 soll etwa die ÖVP 4, die Grünen ein Mitglied nominieren.

 

 


Auch sämtliche österreichische Posten in der EU und ihren Institutionen wurden – nach österreichischer Tradition – nach Couleur aufgeteilt:
Die ÖVP solle 2024 den EU–Kommissar vorschlagen, die Grünen dafür den Job im EuGH bestimmen.
In der FMA – Finanzmarktaufsicht – hieß es für 2023 „Nominierungsrecht 1Mal ÖVP, 1 Mal Grüne“.
Und in Punkt 10 der schriftlichen Absprache zwischen Türkis und Grün wurden auch Aufsichtsratsjobs in Beteiligungen festgelegt:
In den Infrastrukturbeteiligungen „erhält die ÖVP 1/3 der Aufsichtratsmandate (ÖBB, ASFINAG SCHIG).
In den „Unternehmensbeteiligungen“ sollten dafür „die Grünen bis zu 1/3 der Aufsichtsratsmandate“ erhalten.

Am Ende des von Sebastian Kurz und Werner Kogler vereinbarten Vertrages wird ergänzt: „Grundsätzlich ist festzuhalten, dass alle Besetzungen auf Basis von Kompetenz und Qualifikation erfolgen“. Solange die Parteifarbe passt.
  

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