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Lockdown-Hammer: Hotels und Gastro bis 7. Jänner zu

02.12.2020

Die Regierung gibt den Öffnungsplan nach dem Lockdown bekannt. Was wann aufsperren darf.

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Österreich setzt nach dem harten Corona-Lockdown kommenden Montag erste Lockerungsschritte. Schulen und Kindergärten nehmen wieder den Regelbetrieb auf, der Handel und die Friseure dürfen wieder aufsperren. Der Lockdown ist damit aber noch lange nicht zu Ende: die Gastronomie, Hotellerie und der Kulturbetrieb - außer Museen - bleiben einen weiteren Monat geschlossen. Sie dürfen erst ab 7. Jänner wieder öffnen. Bis 6. Jänner gelten auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen.

Die Oberstufen und die Unis bleiben ebenfalls weiter im Distance Learning. Der Regelbetrieb wird nur in Kindergärten, Volksschulen, für die Unterstufe und für Maturaklassen wieder aufgenommen. Kinder ab zehn Jahren müssen dabei in der Klasse Masken tragen. Die Ausgangsbeschränkungen gelten ab Montag, 7. Dezember wieder von 20.00 bis 6.00 Uhr. Ausnahmen gibt es für die Weihnachtsfeiertage und Silvester, da dürfen sich zehn Personen treffen und die Ausgangsbeschränkungen sind aufgehoben, gab die Regierung am Mittwoch bekannt.

Ab Montag dürfen in Österreich auch Museen und Bibliotheken wieder öffnen. Kulturveranstaltungen bleiben aber weiterhin untersagt, auch Kinos bleiben zu. Der Indoor-Sport ist weiter nicht erlaubt, Fitnessstudios dürfen nicht betreten werden. Ab 24. Dezember wird Einzel-Outdoor-Sport wie Skifahren oder Eislaufen erlaubt und die Zoos dürfen outdoor ebenfalls wieder öffnen.

Die Lockerungen gelten ab 7. Dezember. Ab da dürfen sich zwei Haushalte - je bis zu sechs Erwachsene und sechs Kinder- treffen, mit den Ausnahmen zu den Weihnachtsfeiertagen und Silvester, wo bis zu zehn Personen erlaubt sind. Der Handel darf ebenso wie Dienstleistungen - auch die körpernahen wie Friseure oder Masseure - ab Montag wieder aufsperren. Es gilt die Beschränkung eines Kunden pro zehn Quadratmeter und die Maskenpflicht. Bei körpernahen Dienstleistungen dürfen keine Speisen und Getränke an Kunden verabreicht werden.

Spätestens ab Mitte Dezember gibt es Einschränkungen für Einreisende, die aus Staaten mit einer 14-Tages-Inzidenz von mehr als 100 (pro 100.000 Einwohner) nach Österreich kommen. Sie müssen zehn Tage in Quarantäne und können sich nach fünf Tagen freitesten. Die Quarantäne-Pflicht gilt nur für die Einreisenden, nicht für deren Familienmitglieder, auch wenn sie im gleichen Haushalt wohnen.

Gastronomiebetriebe und Hotels müssen bis 6. Jänner geschlossen bleiben. Weihnachtsmärkte sind ebenfalls nicht erlaubt, ebenso bedeuten die neuen Regelungen das Aus für Punschstände. Es dürfen keine offenen alkoholischen Getränke per Abholung verkauft werden. Zur Unterstützung der geschlossenen Betriebe werden die Hilfsmaßnahmen der Regierung verlängert. Der Umsatzersatz wird sich allerdings nicht wie bisher auf 80 Prozent, sondern auf 50 Prozent belaufen, teilte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) mit. Die Kosten bezifferte er mit rund einer Milliarde Euro.

Für alle anderen Bereiche gilt, was bisher gegolten hat: Maskenpflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, keine Hochzeitsfeiern, Begräbnisse mit höchstens 50 Personen und Sicherheitsvorkehrungen in Kirchen.

Der harte Lockdown, der seit rund zwei Wochen gilt, habe Wirkung gezeigt, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Die Überforderung der intensivmedizinischen Kapazitäten sei abgewendet worden. Die Infektionszahlen seien aber noch immer auf so hohem Niveau, dass nur "behutsame Öffnungsschritte" möglich seien. "Die Pandemie ist nicht vorbei", konstatierte der Bundeskanzler. Er rechnet auch damit, dass die Ansteckungszahlen rund um Weihnachten und Silvester wieder steigen werden.

"Perspektivisch werden wir im Sommer zur Normalität zurückkommen, aber bis dahin sind es noch sechs Monate", warnte Kurz. "Die Öffnungsschritte gehen nur mit Einschränkungen und Tests." Das bevorstehende Weihnachtsfest werde anders sein als man es gewohnt sei, "aber es soll würdevoll sein", so Kurz. Der Regierungschef appellierte an die Bevölkerung, die sozialen Kontakte weiter auf ein Minimum reduziert zu lassen.
 

 

Das sind die neuen Regeln im Detail

 
Ausgangsbeschränkungen
In der Zeit von 20.00 bis 06.00 Uhr dürfen Sie das Haus nur aus folgenden Gründen verlassen:
Arbeit
Notwendige Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
Anderen Menschen helfen/pflegen
Bewegung an der frischen Luft
 
Bitte: Vermeiden Sie weiterhin soziale Kontakte, wenn sie nicht unbedingt notwendig sind.
 
Während des Tages (06.00-20.00 Uhr) ist es möglich, dass Menschen, die in einem Haushalt zusammen leben sich mit einem anderen Haushalt treffen können (bis zu 6 Erwachsene und 6 Kinder)
 
Am 24./25./26./31. Dezember ist es möglich, dass sich insgesamt 10 Personen treffen, unabhängig von der damit verbundenen Anzahl der Haushalte
 
(Die Ausgangsbeschränkungen müssen alle 10 Tage im Hauptausschuss verlängert werden)
 
Grenzen
Bis 10. Jänner soll die Einstufung der Risiko-Gebiete auf Basis der 14-Tage-Inzidenz der positiven Corona-Fälle passieren. Alle Länder, die einen Wert höher als 100 verzeichnen, werden als Risiko-Gebiet eingestuft. Personen, die aus einem Risiko-Gebiet einreisen, müssen 10 Tage in Quarantäne gehen. Nach 5 Tagen kann ein PCR-Test gemacht werden, um die Quarantäne zu beenden bei einem negativen Testergebnis. Pendler, etc. wird es Ausnahmeregelungen geben.
 
Öffentliche Orte
Grundsätzlich gilt: An öffentlichen Orten ist zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ein Meter Abstand zu halten. Bei Treffen in geschlossenen öffentlichen Räumen ist ein Meter Abstand zu halten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. 
 
Geburtstagsfeiern, Jubiläumsfeiern sind untersagt. 
 
Schulen
Pflichtschulen und Kindergärten nehmen den Regelbetrieb wieder auf. Ab dem Alter von 10 Jahren gilt eine Maskenpflicht auch im Unterricht. 
Oberstufen und Universitäten werden weiter im Fernunterricht betrieben. Für Maturanten wird der Regelbetrieb wieder aufgenommen. 
 
Handel
Der Handel hat wieder geöffnet. Es besteht die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Kundenbereiche gilt eine Beschränkung von 10 m2 pro Kunde. In Shopping-Centern werden als Fläche nur jene von Geschäften gewertet.
 
Dienstleistungen
Alle Dienstleistungen, auch die körpernahen, sind geöffnet. Es besteht die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Kundenbereiche gilt eine Beschränkung von 10 m2 pro Kunde. Bei körpernahen Dienstleistungen dürfen keine Speisen und Getränke an Kunden verabreicht werden.
 
Arbeitsplatz
Überall wo es möglich ist, soll im Home-Office gearbeitet werden. 
Am Arbeitsplatz muss zwischen Personen ein Meter Abstand gehalten werden, sofern es keine anderen Schutzmaßnahmen (Plexiglaswände etc.) gibt. Ist das Abstandhalten nicht möglich, und gibt es keine anderen Schutzmaßnahmen (Trennwände, Plexiglas, feste Teams etc.) so ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz notwendig. 
 
Altenheime
MitarbeiterInnen müssen wöchentlich getestet werden. Wenn keine Tests verfügbar sind, muss eine FFP2-Maske getragen werden.
 
Neu aufgenommene Bewohner müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorweisen. 
 
Besucher müssen ein negatives Testergebnis vorweisen. Es darf nur ein Besucher pro Bewohner, pro Woche kommen. 
 
Minderjährige Bewohner von Behindertenheimen und unterstützungsbedürftige Bewohner dürfen von zwei Personen besucht werden (z.B. Eltern). 
 
Ausgenommen von der eine Person/Woche Regelung ist z.B. Palliativ- oder Hospizbegleitung. 
 
Die Betreiber haben zudem ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos zu erstellen.
 
Krankenanstalten
MitarbeiterInnen müssen wöchentlich getestet werden. Wenn keine Tests verfügbar sind, muss eine FFP2-Maske getragen werden.
 
Es darf nur ein Besucher pro Patient, pro Woche kommen, sofern der Aufenthalt länger als eine Woche dauert. 
 
Minderjährige und unterstützungsbedürftige Patienten dürfen von zwei Personen begleitet bzw. besucht werden (z.B. Eltern). 
Ausgenommen von der eine Person/Woche Regelung ist z.B. Begleitung zu Schwangerschaftsuntersuchungen vor, bei und nach der Entbindung oder Palliativ- oder Hospizbegleitung. 
 
Die Betreiber haben zudem ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos zu erstellen.
 
Gastronomie
Gastronomiebetriebe sind geschlossen. Abholung ist im Zeitraum von 06:00-19:00 Uhr möglich. Es dürfen keine offenen alkoholischen Getränke per Abholung verkauft werden. Ohne zeitliche Beschränkung erlaubt bleiben Lieferservices. Ab 7. Jänner kann die Gastronomie wieder öffnen unter Einschränkungen abhängig vom Infektionsgeschehen.
 
Hotels
Sind geschlossen.  Ausnahmen gibt es z.B. für unaufschiebbare Geschäftsreisen. 
Ab 7. Jänner können Beherbergungsbetriebe wieder öffnen unter Einschränkungen abhängig vom Infektionsgeschehen.
Sind nicht zulässig
Veranstaltungen sind untersagt (darunter fallen etwa kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern).
 
 

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