Menschenrechte

Paukenschlag: EGMR stoppt Syrer-Abschiebung

12.08.2025

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Dienstag eine weitere Abschiebung Österreichs nach Syrien gestoppt. 

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag eine zweite Abschiebung nach Syrien vorerst blockiert. Laut dem Innenministerium sei das allerdings keine Überraschung und entspreche dem üblichen Ablauf. 

Der EGMR hat dem Innenministerium auch aufgetragen, Fragen zu klären, unter anderem auch zu dem Schicksal jenes Syrer, der vor wenigen Wochen abgeschoben wurde und seither als vermisst gilt. Seit der Übergabe an die dortigen Behörden fehlt von ihm jede Spur. 

Mehrfach vorbestrafter und verurteilter Straftäter 

Das Vorgehen entspreche dem üblichen Ablauf, betonte das Innenministerium: "Es werden weiterhin alle Vorbereitungen für die Durchführung dieser und weiterer Abschiebungen nach Syrien getroffen." Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) nehme die Einstweilige Anordnung des EGMR zur Kenntnis, hieß es zudem.

Es handle sich bei der Anordnung um eine bis zum 8. September 2025 befristete Maßnahme, merkte das Ministerium an. Bis zu diesem Zeitpunkt werde der EGMR den Fall eingehend prüfen und das BFA eine ausführliche Stellungnahme abgeben. Diese wird vom EGMR auch eingefordert, um den Sachverhalt prüfen zu können. Es handle sich beim Betroffenen um einen mehrfach vorbestraften und verurteilten Straftäter, so das Ministerium.

Erleichterung bei NGOs

Mit Erleichterung aufgrund der Entwicklung reagierten Flüchtlings-NGOs. Syrien sei weiterhin ein Land im Kriegszustand und könne die Einhaltung der grundlegendsten Menschenrechte nicht gewährleisten, betonte die Deserteurs- und Flüchtlingsberatung in einer Aussendung. Einstweilige Anordnungen des EGMR ergingen nur in absoluten Ausnahmefällen.

Österreich ist bislang das einzige EU-Land, das nach dem Sturz von Diktator Bashar al-Assad wieder nach Syrien abgeschoben hat. 

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