Buwog-Prozess

Eklat: Grasser verweigert die Aussage

20.09.2018

KHG wirft Anklagebehörde rechtswidrige und einseitige Ermittlungen vor.

Zur Vollversion des Artikels
© APA/HERBERT NEUBAUER
Zur Vollversion des Artikels
Im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und andere hat heute am 50. Tag des Verfahrens die Staatsanwaltschaft mit ihren Fragen an den Hauptangeklagten begonnen. Dieser sagte in einer etwa fünfminütigen Erklärung, er werde "mit den Staatsanwälten kein Gespräch führen", weil sie das Ermittlungsverfahren gegen ihn einseitig und teilweise rechtswidrig geführt hätten.
 
Die Staatsanwaltschaft habe auch "Druck" auf einen anderen Angeklagten ausgeübt, sagte Grasser. So habe ein Staatsanwalt einem nunmehr Mitangeklagten, Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics, gesagt, "liefern Sie mir den Grasser, es wird Ihr Schaden nicht sein". Grasser sagte auch, es habe rechtswidrige Hausdurchsuchungen und Abhörmaßnahmen gegen ihn gegeben. Außerdem habe die Richterin bereits ausführlich den Sachverhalt mit ihm besprochen und er habe seine Sicht in seinem Anfangsstatement bereits dargelegt.
 
Zuvor hatte die Richterin, Marion Hohenecker, noch zwei Fragen gestellt: Ob Grasser die Ansprüche der Privatbeteiligtenvertreter anerkenne, fragte sie. Grasser erklärte, er erkenne die Ansprüche nicht an. Weiters hakte sie noch nach zum Thema "Finanzierungszusage" oder "Finanzzusage": In den Notizen von Grassers früherem Kabinettschef im Finanzministerium, Heinrich Traumüller, findet sich nämlich "960 Mio. Fin.Zusage". Grasser allerdings hatte zuvor im Prozess erklärt, die 960 Mio. Euro im ersten Angebot des - später unterlegenen - Bieters für die Bundeswohnungen, der CA Immo, seien keine Finanzierungszusage gewesen, sondern das Gesamtinvestitionsvolumen, aus dem man in keiner Weise auf das Bieterangebot in der zweiten Runde hätte schließen können. Das Wort "Finanzierungszusage" komme im ersten Angebot der CA Immo vom 4. Juni 2004 vor, so die Richterin.
Zur Vollversion des Artikels