Bis 2018

Entschädigungsfonds vor Auflösung

06.12.2012

Noch sind rund 2.000 Auszahlungsvorgänge in Bearbeitung.

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© TZ Österreich / Pauty
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Der Nationalrat hat am Donnerstag - mit einem einstimmigen Beschluss der Ausführungsbestimmungen - die Auflösung des Entschädigungsfonds in die Wege geleitet. Er soll seine Tätigkeit bis 2018 beenden. Mit dem Beschluss sei ein "seriöses, sehr kompaktes Ende" gesichert, betonte Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (S).

Tausende Vorgänge in Bearbeitung
Der Entschädigungsfonds war im Jahr 2001 auf Basis des Washingtoner Abkommens eingerichtet und mit 210 Millionen US-Dollar (161,99 Mio. Euro) für Opfer des Nationalsozialismus dotiert worden. Davon sind noch vier Millionen US-Dollar auszuschütten. Mit Stand September 2012 waren noch rund 2.000 Auszahlungsvorgänge in Bearbeitung, bei rund 1.000 davon werden die Erben gesucht.

Mit dem Nationalratsbeschluss wurde die Verjährungsfrist für Ansprüche, die bereits festgestellt wurden, von 30 auf fünf Jahre verkürzt. Sie müssen demnach bis 31. Dezember 2017 geltend gemacht werden. Das dreiköpfige Antragskomitee des Fonds soll spätestens am 1. September 2015 dem Hauptausschuss seinen Abschlussbericht vorlegen und damit formal seine Arbeit beenden. Die Schiedsinstanz - für Entscheidungen über Naturalrestitution - schließt ihre Arbeit mit einem Bericht bis 1. September 2018 ab.

Bis zur endgültigen Auflösung wird noch ein Bundeszuschuss von 9,88 Mio. Euro für die Jahre 2014 bis 2018 benötigt. Das restliche Fondsvermögen soll dem Nationalfonds übertragen werden und jedenfalls Opfern des Nationalsozialismus zugutekommen.

Zuvor hat der Nationalrat den Weg für die Einrichtung des neuen Bundesverwaltungsgerichtes freigemacht. Einstimmig wurde das Gesetz über die Organisation des Gerichtshofes abgesegnet.

Dieser wird unter anderem die Aufgaben des Asylgerichtshofs und der Disziplinaroberkommission des Bundeskanzleramts übernehmen. Sein Sitz wird in Wien sein, darüber hinaus wird es Außenstellen in Graz, Innsbruck und Linz geben.

Das Gesetz ist Teil der im Mai bereits im Nationalrat beschlossenen Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die raschere Verfahren und schlankere Strukturen bringen soll. 120 weisungsfrei gestellte Berufungssenate und Sonderbehörden werden mit 1. Jänner 2014 in insgesamt elf Verwaltungsgerichten aufgehen (neun Verwaltungsgerichte der Länder sowie Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzgericht) aufgehen. Das Bundesverwaltungsgericht wird auch die Aufgaben des Asylgerichtshofs übernehmen, dessen Präsident Harald Perl auch das neue Bundesgericht leiten wird.

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