BZÖ-Prügelaffäre

Entscheidung gefallen, Bericht bleibt geheim

17.10.2006

Das Einvernahme-Protokoll der so genannten Prügel-Affäre ist fertig - und unterliegt vorerst strengster Geheimhaltung.

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© APA/Herbert P. Oczeret
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In der Prügel-Affäre beim BZÖ ist am Mittwoch eine erste Entscheidung gefallen. Die Vorgeschichte: Peter Westenthalers Leibwächter soll mit der Billigung des BZÖ-Kluchefs den Sprecher von Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger, in der Wahlnacht körperlich angegriffen haben - der Beschuldigte dementiert.

Geheime Entscheidung
Der zuständige Staatsanwalt hat am Mittwoch das Einvernahmeprotokoll von Peter Westenthalers Leibwächter erhalten und studiert. Daraufhin ist die geheime Entscheidung über das weitere Vorgehen der Anklagebehörde gefallen. Somit bleibt vorerst offen, ob gegen BZÖ-Obmann Peter Westenthaler, gegen den eine Anzeige wegen Beteiligung an einer Körperverletzung und Nötigung vorliegt, und seinen Leibwächter Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird.

Bericht wird weitergeleitet
Der Staatsanwalt will den sogenannten Vorhabensbericht am Freitag abschicken. Er unterliegt " strengster Geheimhaltung". Bleibt abzuwarten, ob der Bericht nicht dennoch vorab den Weg an die Öffentlichkeit findet, wie zuletzt etwa in der BAWAG-Affäre zu erleben war. Auch in der Causa Horngacher waren zuletzt wiederholt offiziell der Geheimhaltung unterliegende Fakten durchgesickert und medial aufbereitet worden.

Oberstaatsanwaltschaft entscheidet
In die Entscheidungsfindung in der Prügel-Affäre ist das Justizministerium übrigens nicht eingebunden. Zuständig ist die Oberstaatsanwaltschaft, die den Bericht Anfang kommender Woche erhalten wird und über die kolportierten turbulenten Vorgänge am Wahl-Abend bis Monatsende entscheiden will. Neben BZÖ-Leibwächter Siegfried Kobal wurden unter anderem BZÖ-Klubchef Herbert Scheibner sowie Westenthaler selbst einvernommen.

Diversion möglich
Sollte die Behörde zur Ansicht gelangen, dass grundsätzlich Anklage zu erheben wäre, könnte sie theoretisch auch eine Diversion vorschlagen, zumal es sich um keine gravierenden Delikte handelt, Westenthaler bisher gerichtlich unbescholten ist und somit als so genannter Ersttäter anzusehen wäre. Dies würde dem BZÖ-Chef ein peinliches Verfahren und eine mögliche Verurteilung ersparen.

Zustimmung notwendig
Pöchinger müsste der Diversion zustimmen. Angesichts der Entwicklungen der vergangenen Wochen - das BZÖ soll dem Vernehmen nach speziell auf Pöchinger und Gastingers Kabinettschef Michael Schön "böse" sein, weil sie den Parteiaustritt der Ministerin wenige Tage vor den Nationalratswahlen auf den Einfluss der beiden zurückführen - dürfte allerdings Pöchingers Einwilligung eher unwahrscheinlich sein.

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