Mahnbrief

EU droht Österreich mit Klage

21.06.2012

Österreich erfülle die Auflagen für den Familiennachzug nicht.

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Die EU-Kommission droht Österreich mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Hürden für die Freizügigkeit von Familienangehörigen von EU-Bürgern, die nach Österreich gezogen sind. Konkret kritisierte die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel, dass Österreich den Angehörigen des "erweiterten" Familienkreises - etwa Onkel, Tanten, Cousins oder Cousinen - nicht die in einer EU-Richtlinie festgelegten Rechte gewähre.

Dabei gehe es um Angehörige eines EU-Bürgers, die in ihrem Herkunftsland finanziell von ihm abhängig seien. Laut der EU-Richtlinie müssten die EU-Staaten die persönlichen Umstände dieser Personen genau untersuchen und eine Verweigerung von Einreise oder Aufenthalt begründen, betonte die Kommission. Wenn ihnen die Einreise und der Aufenthalt gestattet wird, so würden die Angehörigen auch Schutz gegen Ausweisung und ein Recht auf Aufnahme einer Beschäftigung genießen.

Nach österreichischem Recht werde Angehörigen des erweiterten Familienkreises keine "Aufenthaltsgenehmigung für Familienangehörige eines EU-Bürgers", sondern nur eine "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" ausgestellt, kritisiert die Kommission. Letztere sei nur für ein Jahr gültig ist und nicht, wie in der Richtlinie vorgesehen, für bis zu fünf Jahre. Die Angehörigen könnten in Österreich auch nicht automatisch eine Beschäftigung aufnehmen, sondern müssten um eine spezielle Bewilligung für den Zugang zum Arbeitsmarkt ansuchen, die an weitere Bedingungen geknüpft sei. Die österreichischen Rechtsvorschriften seien deswegen nicht konform mit der EU-Richtlinie.

Österreich hat nun zwei Monate Zeit, auf die Aufforderung aus Brüssel zu reagieren. Anschließend könnte die EU-Kommission Österreich beim Gerichtshof der Europäischen Union verklagen. Auch Deutschland und Schweden erhielten Mahnbriefe von der EU-Kommission wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Richtlinie.

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