Parteiengesetz
FPÖ lädt Experten zu Social-Media-Postings der Regierung
01.07.2025ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne weichen das Parteiengesetz auf - Politiker können dann ihre Social-Media-Accounts von Kabinettsmitarbeitern betreuen lassen und entgehen Strafen von insgesamt mehr als 200.000 Euro. Die FPÖ tobt.
Die Dreier-Koalition legalisiert zusammen mit den Grünen eine vom Rechnungshof schon lange kritisierte und vom Unabhängigen Parteien-Transparenzsenat (UPTS) mit Strafen belegte Praxis von Top-Politikern. Die FPÖ fordert jetzt Experten zu Stellungnahmen auf, denn die Änderung des Parteienfinanzierungsgesetzes ist laut ihr ein Riesenskandal.
Ampel-Regierung entzieht sich Strafe
"Das würde nicht nur bedeuten, dass die Steuerzahler auch noch die Social-Media-Aktivitäten der Regierungsparteien mitzahlen müssen", sagt FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker. Sondern das heiße auch, dass die am 6. Mai 2025 vom Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat verhängten Geldstrafen gegen ÖVP (50.637 Euro), NEOS (70.956 Euro) und Grüne (98.018 Euro) plötzlich nichtig werden würden.
"Wie im autoritären Regime"
FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker sagt zur rückwirkenden Änderung des Gesetzes, um der Strafe zu entgehen : "Das ist eine Vorgehensweise, wie man sie sonst nur aus autoritären Regimen kennt, die mit unserem demokratischen Rechtsstaat unvereinbar ist und aufs Schärfste verurteilt werden muss.
Stellungnahmen der Experten gefordert
In einem Offenen Brief bittet die FPÖ Experten um Stellungnahme (auch Bürger können diese in der Parlamentswebsite zur Gesetzesänderung abgeben). Die FPÖ richtet den Brief an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat, Transparency International Austria (Verein zur Korruptionsbekämpfung), International Anti-Corruption Academy Laxenburg, Rechnungshof Österreich, Landesrechnungshof Burgenland, Landesrechnungshof Kärnten, Landesrechnungshof Niederösterreich, Landesrechnungshof Oberösterreich, Landesrechnungshof Salzburg, Landesrechnungshof Steiermark, Landesrechnungshof Tirol, Landesrechnungshof Vorarlberg, Landesrechnungshof Wien, Universität Wien, Universität Graz, Universität Linz, Universität Salzburg, Universität Klagenfurt ( Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften), Wirtschaftsuniversität Wien (Department für Öffentliches Recht), Universität für Weiterbildung Krems (Department für Rechtswissenschaften und Internat. Beziehungen) und den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag.
"Wir appellieren daher an Sie – auch wenn die Regierungsparteien eine offizielle Einladung dazu verweigern – Ihre geschätzte Meinung als Experten zu dieser schwerst bedenklichen Änderung des Parteienfinanzierungsgesetzes kundzutun, und laden Sie, genauso wie alle Bürger, dazu ein, von der Möglichkeit, auf der Homepage des Parlaments eine Stellungnahme abzugeben, Gebrauch zu machen. Es geht hier um den Schutz unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats vor einem beispiellosen, von puren Eigeninteressen getriebenen Übergriff durch drei Regierungsparteien und eine Oppositionspartei, der nicht hingenommen werden darf", schreibt der FPÖ-General.
Die Regierung verteidigt ihr geplantes Gesetz. Kritik an der Neuregelung übte auch der Rechnungshof (RH). "Eine Rollentrennung zwischen Accounts von Mitgliedern der Bundesregierung und der Landesregierungen einerseits und parteipolitischen Accounts andererseits sollte auch in Österreich selbstverständlich sein. Die beabsichtigte Regelung im Parteiengesetz, die auch für laufende Verfahren gelten soll, ist unzureichend. Die Sphären bleiben weiterhin vermischt", befand RH-Präsidentin Margit Kraker. Auch auf Basis der neuen Rechtslage werde der Rechnungshof Fehlentwicklungen in diesem Bereich weiter prüfen und aufzeigen.