Bedingte Haft

FPÖ-Politiker nach "Kebab-Randalen" verurteilt

16.01.2017

Der ehamlige Ex-FPÖ-Gemeinderat wurde zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt.

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Sechs Monate bedingte Haft hat ein Ex-FPÖ-Gemeinderat am Montag im Landesgericht Steyr ausgefasst, weil er bei einem Kebapstand randalierte und sich gegen seine Festnahme wehrte. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen Sachbeschädigung und versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt. Der 27-Jährige bekannte sich nur der Sachbeschädigung schuldig, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bei einem Kirtag in Adlwang (Bezirk Steyr-Land) Mitte Oktober 2016 war der Angeklagte mit einem Kebap-Verkäufer über das Schächten von Tieren in Streit geraten. Die Auseinandersetzung spitzte sich zu, worauf der betrunkene Mann mit dem Arm ausholte und eine Scheibe des Imbisses zertrümmerte. Als Zivilpolizisten einschritten, widersetze er sich gewaltsam seiner Festnahme und flüchtete, schilderte Staatsanwalt Andreas Pechatschek, was auf dem Fest passierte.

Kaputte Scheibe

Den Zwischenfall am Kebapstand bestritt der ehemalige Kommunalpolitiker, der nach dem Vorfall bereits auf sein Mandat im Gemeinderat verzichtet und die Parteimitgliedschaft ruhend gestellt hatte, auch nicht. Er habe sich im alkoholisierten Zustand in Rage geredet, erklärte er Richterin Petra Fahrenberger. Den Schaden hat er bereits beglichen, für die kaputte Scheibe 500 Euro bezahlt. Doch dass er sich im Zuge des Streits wissentlich einer Amtshandlung widersetzt hätte, stellte der Friseur immer wieder in Abrede. So will er laut eigenen Angaben "nicht wahrgenommen" haben, dass zwei Zivilpolizisten ihn nach dem Zertrümmern der Scheibe aufhalten wollten. Diese jedoch sagten im Zeugenstand aus, sich sehr wohl ausgewiesen zu haben. Vielmehr gewannen sie den Eindruck, der Angeklagte wollte gerade deshalb fliehen, worauf es bei dessen Festhalten zum Gerangel gekommen sei, bevor er schließlich doch noch entkam. Erst später wurde er geschnappt.

Getreten oder geschlagen habe er jedoch niemals gegen die Beamte. Daher blieb es auch bei dem versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt. Einem Freispruch im Zweifel, wie es der Verteidiger wollte, kam die Richterin aber nicht nach. Alles andere als ein Schuldspruch bezeichnete sie in ihrer Urteilsbegründung als "lebensfremd". Für sie war es "nicht glaubwürdig", dass der Angeklagte, auch wenn er 1,5 Promille hatte, die gezeigten Dienstausweise nicht sah. Wegen seiner bisherigen Unbescholtenheit, der bereits geleisteten Schadenswiedergutmachung und dem Teilgeständnis fällte Fahrenberger aber ein mildes Urteil. Staatsanwalt und Angeklagter nahmen sich Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

 

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