Paukenschlag

Gerichtshammer für Hochegger: 800.000 Euro Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung

23.09.2025

Das Oberlandesgericht Wien hat die Geldstrafe gegen den verurteilten Ex-Lobbyisten Peter Hochegger wegen Steuerhinterziehung von einer Million auf 800.000 Euro gesenkt.

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Peter Hochegger kann zumindest ein bisschen aufatmen: Das OLG Wien reduzierte seine Geldstrafe um 200.000 Euro auf insgesamt 800.000 Euro. Der Ex-Lobbyist, der in der Telekom-Affäre bereits eine Haftstrafe verbüßte, reagierte mit einem knappen „Herzlichen Dank" auf das mildere Urteil – doch zahlen kann er die Strafe trotzdem nicht. Der Standard berichtete als erstes Medium über den Gerichtshammer. Das Urteil ist rechtskräftig.  

800.000 Euro Geldstrafe  

Die Entscheidung fiel am Dienstag vor einem Drei-Richterinnen-Senat. Nach nur 30 Minuten Verhandlung und kurzer Beratungspause verkündete die Senatspräsidentin das Urteil: 800.000 Euro Geldstrafe statt der ursprünglichen Million. Auch die Ersatzfreiheitsstrafe wurde von zehn auf acht Monate reduziert, informiert der Standard. Hochegger, der am Vorabend noch sein Buch „Die Schattenrepublik" präsentiert hatte, erschien mit seinem Anwalt Leonhard Kregcjk.

Der Fall reicht weit zurück: Hochegger hatte über seine Lobbying-Agentur Valora Scheinrechnungen erstellt, um schwarze Kassen der Telekom Austria zu verschleiern. Mit diesem Geld wurde illegale Parteienfinanzierung betrieben. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, Scheinrechnungen als echte Leistungen verbucht zu haben – dadurch wurden Steuern in Höhe von fast 2,5 Millionen Euro hinterzogen. Hochegger war bereits 2013 wegen Untreue und Geldwäsche zu zweieinhalb Jahren verurteilt worden.

Warum die Strafe jetzt reduziert wurde? Das Gericht folgte der Argumentation des Verteidigers: Die überlange Verfahrensdauer sei vom Erstgericht nicht ausreichend berücksichtigt worden. Zudem habe Hochegger 1,3 Millionen Euro Schaden wiedergutgemacht und seine wirtschaftliche Existenz verloren. Der Richterinnensenat betonte: „Das Erstgericht hat die Strafhöhe zu hoch angesetzt" und verwies auf Hocheggers „ordentlichen Lebenswandel" vor dem Tatzeitraum.

Wie geht es jetzt weiter?

Die 800.000 Euro kann Hochegger nicht zahlen – er ist in Privatinsolvenz und aufs Existenzminimum gepfändet. Doch er hat einen Plan: Die Ersatzhaftstrafe will er durch gemeinnützige Leistungen abdienen. Parallel läuft sein zweites Verfahren in der Causa Buwog, wo er zu drei Jahren Haft (davon ein Jahr unbedingt) verurteilt wurde. Sein Anwalt beantragte am Dienstag die elektronische Fußfessel. Eine Beschäftigung in einem gemeinnützigen Verein hat der gefallene Lobbyist bereits gefunden – der einst mächtige Netzwerker muss nun ganz unten anfangen.

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