U-Ausschuss

Grasser-Anklage vor dem Platzen

16.04.2012

Knall-Effekt vor Aussage - Streit um Geheim-Telefonat.

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© TZ ÖSTERREICH / Singer
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Heute wollen gleich fünf Parteien den prominenten Zeugen Karl-Heinz Grasser so „richtig in die Mangel nehmen“, kündigt ein U-Ausschussmitglied an. Der Ex-FPÖ-Finanzminister soll ab 16 Uhr im Parlament über seine Rolle beim umstrittenen Buwog-Deal aussagen. Und ist damit der bislang schillerndste Zeuge.

Auch wenn die Justiz (s. re.) offensichtlich im Untreue-Vorwurf nicht weitergekommen ist, wollen die Mandatare im Korruptions-U-Ausschuss zumindest die „fatale politische Optik und Verantwortung von Grasser klären“. Konkret soll er zu seiner „Spezi-Partie Peter Hochegger, Ernst Plech und Walter Meischberger befragt werden“ …

… Aber es wird auch um ein Telefonat zwischen Grasser und Ex-VP-Kanzler (und KHG-Mentor) Wolfgang Schüssel gehen, 17 Minuten lang, geführt am 4. September 2010. Da war Schüssel nur mehr einfacher Abgeordneter (trat aber – wegen dieses Telefonates? – wenige Tage später zurück), Grasser hatte schon den Buwog-Skandal an der Backe.

Streit um Telefon-Protokoll: Vorlesen oder nicht?
Das Geheim-Protokoll (aus dem Medien aus rechtlichen Gründen nicht zitieren dürfen) wurde bereits vernichtet. Eine Kopie liegt allerdings dem U-Ausschuss vor. Der Grüne Peter Pilz und BZÖ-Mann Stefan Petzner wollen heute daraus vorlesen. Die Regierungsparteien möchten das derzeit noch verhindern. Immerhin könnte es in dem Telefonat auch um die Buwog gegangen sein.

Für Schüssel soll das Gespräch nicht explosiv sein. Und für Grasser? Sollten Pilz und Petzner aus dem Protokoll vorlesen, dürfen die Medien es veröffentlichen.

Grassers Anwalt, Manfred Ainedter, soll seinen Mandanten eingehend auf den U-Ausschuss-Auftritt vorbereitet haben. Viel Schweigen wird erwartet.

Bleibt KHG nur Steuer-Strafe?
Bis zu zehn Jahre Haft drohen Karl-Heinz Grasser – wenn es je zu einer Anklage wegen Untreue gegen ihn kommen sollte.

Ein Justiz-Insider sagt ÖSTERREICH aber nun, dass „es nicht genügend Beweise für Untreue gibt. Es schaut danach aus, als müsste dieser Punkt fallen gelassen werden“.

Die Vorgeschichte: 2004 60.000 (Buwog-)Bundeswohnungen verkauft. Der Deal roch nach „Freunderlwirtschaft“. Die Justiz suchte nach Beweisen dafür, dass der damalige FPÖ-Finanzminister Grasser den Verkauf zum wirtschaftlichen Schaden der Republik vorgenommen habe.

Aber: Dadurch, dass weder Liechtenstein, noch die Schweiz, noch Großbritannien bislang Rechtshilfeansuchen – Kontoöffnungen – genehmigt haben, stehe der „Fall vor dem Kollaps“, sagt der Justiz-Insider.

Dazu komme, dass jene Aussage, die Grasser am meisten belastet, von seinem Ex-Mitarbeiter Ramprecht stammt. Dieser habe „aber nie Beweise geliefert“.

Zu schnell will die Justiz den Fall – mit den vielen offenen Fragen und seltsamen Verstrickungen – aber nicht einstellen: Zum einen wird noch wegen mutmaßlicher unerlaubter Geschenkannahme ermittelt. Zum anderen ist der Justiz-Insider „zuversichtlich, dass genügend Beweise“ für eine mutmaßliche Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vorliegen würden. Für Grasser gilt die Unschuldsvermutung.

Allerdings spielt auch hier – ebenso wie bei der Buwog – ein kompliziertes Stiftungsgeflecht in Liechtenstein eine Schlüsselrolle. Solange die Ermittler und Staatsanwälte dieses nicht sichten können, stockt das Verfahren …

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