Immer grotesker

Grasser: Bürgermeister 3 Stunden verhört

04.12.2011

Toni Bodenstein (VP)  aus Weißenkirchen wurde wegen Grasser befragt.

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© Tuma
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Kurioser geht’s nimmer: Staatsanwalt Hannes Wandl hat den prominenten Winzer und VP-Bürgermeister Toni Bodenstein aus Weißenkirchen in der Wachau tatsächlich zum Verhör nach Wien geladen. Drei Stunden lang wollte er von Bodenstein wissen, ob der Ortschef von Grasser zum „Amtsmissbrauch“ angestiftet worden ist. Und: Ob dabei vielleicht sogar Geld geflossen sein könnte. Auch zwei weitere Gemeindebedienstete wurden eine Stunde lang befragt.

Vorgeschichte zu dieser eigentümlichen Amtshandlung: Karl-Heinz Grasser hat im Oktober 2005 in der Wachau seine Fiona Swarowski geehelicht. Vor der Hochzeit hat er sich in der Wachau einen Zweitwohnsitz zugelegt, was rechtlich gar nicht nötig gewesen wäre. Man kann an jedem österreichischen Standesamt heiraten. Nur die Ehefähigkeit muss vom „Heimatstandesamt“ kommen.

Dennoch meldete sich Grasser in Weißenkirchen 48 an, im Weingut Prager von Toni Bodenstein.
Bodenstein sagte gegenüber der APA auf die Frage, warum er Grasser angemeldet hat: „Es ging damals darum, dem journalistischen Trubel auszuweichen.“ Grasser hatte Angst vor Indiskretionen bei Wiener Standesämtern: „Ich wollte innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten helfen.“

Der Vorwurf: Anstiftung zum Amtsmissbrauch
Grasser soll mit seiner Anmeldung gegen das Meldegesetz verstoßen und somit eine Verwaltungsübertretung begangen haben. Höchststrafe: 726 Euro.

Dem Staatsanwalt geht es aber um mehr: Er recherchiert auch in Richtung Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Bürgermeister Bodenstein kann rechtlich nicht mehr belangt werden: Der Amtsmissbrauchsvorwurf ist längst verjährt. Bei Karl-Heinz Grasser sieht das allerdings anders aus. In seinem Fall gibt es keine Verjährung, da gegen ihn seit Jahren insgesamt sechs Verfahren laufen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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