Paukenschlag im Grasser-Prozess

Grasser: Ex-Minister traut Online-Banking nicht

16.07.2018

Mit einem Urteil im Megaverfahren rechnet Grasser-Anwalt Ainedter nicht vor Ende 2019.

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© APA / Roland Schlager
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Im Korruptionsprozess rund um die Privatisierung der Buwog und die Einmietung der Finanz in den Linzer Terminal Tower hat heute der Erstangeklagte, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, noch einmal dargelegt, warum er für eine 500.000-Euro-Einzahlung in die Meinl Bank keinen Zahlungsbeleg wollte. Das habe ihn nie interessiert, im Zweifel sei ohnehin alles in der Bank gespeichert, meinte Grasser.

Richterin Marion Hohenecker erinnerte daraufhin an die Möglichkeit des Electronic Banking, woraufhin Grasser meinte, dieses nütze er nicht - denn ihm sei gesagt worden, wenn ein Hacker auf sein Konto eindringe, dann hafte er selbst für den Schaden.
 

Läutende Handys sorgten für Groll bei der Richterin

Digital versierter zeigte sich der ehemalige Minister beim Thema Handy. Nachdem zuvor schon Grasser-Anwalt Manfred Ainedter sich den Groll der Richterin ob seines läutendes Handys zugezogen hatte ("diese Unterbrechung ist ungebührlich") und es einige Zeit später auch beim Zweitangeklagten Walter Meischberger läutete, meinte Grasser, er wisse inzwischen, dass es dafür einen Knopf am Handy für den Flugzeugmodus gibt. Replik Hohenecker: "Das bitte Herrn Meischberger und Herrn Doktor Ainedter sagen."
 

Grasser des Lobes für Hohenecker

Auffällig war, wie sehr Grasser heute die Richterin lobte, selbst als sie ihn auf Widersprüche in seinen Aussagen aufmerksam machte. Zumindest ein Kompliment gab es dafür von der Vorsitzenden zurück. "Sie haben den Akt gut studiert, das kann man außer Streit stellen", so die Richterin, die bisher ebenfalls mit großem Detailwissen zu Anklage und Unterlagen glänzte.

Damit war es mit den Höflichkeiten aber schon wieder vorbei, einmal mehr schoss sich Grasser auf die Staatsanwaltschaft ein. Er sei so naiv gewesen zu glauben, dass die Staatsanwaltschaft sowohl Belastendes wie auch Entlastendes bewertet, das sei aber nicht der Fall gewesen.

Beamter versicherte Grasser, dass Bareinfuhr zulässig sei

Richterin Hohenecker ging mit dem Hauptangeklagten präzise den Weg des Geldes durch. Zunächst hatte Grasser das Geld nach eigenen Angaben persönlich in Tranchen in bar aus der Schweiz nach Österreich gebracht. Zuvor habe der damals amtierende Finanzminister noch einen Beamten im Finanzministerium angerufen, der ihm versichert habe, dass diese Bargeldeinfuhr nach Österreich rechtlich zulässig sei. Meldepflichten wie heute habe es damals nicht gegeben, so Grasser.

500.000 Euro transferiert
 

Dann brachte er das Geld in bar zur Meinl Bank, wo er mit dem damaligen Bankchef Julius Meinl gut bekannt war. Dieser habe ihm einen Treuhänder vorgestellt. Auf dessen Konto bei der Ferint AG bei der Meinl Bank transferierte ein Bankbeamter ab Juli 2005 in Tranchen die insgesamt 500.000 Euro. Die Vermögensveranlagung des Geldes übernahm die Meinl Bank. Mit dem Geld wurden verschiedene Meinl-Wertpapiere gekauft.

Da das Geld von seiner Schweizer Familie kam, habe er sich gedacht, eine Schweizer Gesellschaft, die Ferint AG, sei perfekt dafür geeignet, meinte Grasser heute. Eine Schweizer Bank habe er nicht gekannt, daher sei das Geld dann bei einer Schweizer Gesellschaft auf einer österreichischen Bank gelegen. Das Vermögen habe sich auch gut entwickelt.
 

Richterin fragt genau nach

Hier hakte die Richterin nach: Ob er Depotauszüge bekommen habe? Nein, meinte Grasser, bei Besuchen in der Bank habe er nach der Entwicklung des Kontos nachgefragt. Streng genommen hätte die Bank aber gar nicht ihm Auskunft geben dürfen, sondern nur der Ferint AG, konterte die Richterin. Grasser meinte daraufhin, immerhin sei er damals Finanzminister gewesen und das Ganze war von der Meinl Bank ihm gegenüber eine "Serviceleistung", bzw. auch seiner Familie gegenüber. Denn von der Höhe des Investments, 500.000 Euro, sei es wohl unter der Wahrnehmungsschwelle der Privatbank gelegen, aber "auf der Aufmerksamkeitsgrenze gestanden ist der damalige Finanzminister" sagte Grasser. Daher habe er auch Auskünfte zur Vermögensentwicklung bekommen. Depotauszüge habe er aber nie bekommen.

Im Dezember 2006, als Grasser noch Finanzminister war, hat Grasser das Geld für ein Investment in einen Genussschein der Hypo Alpe Adria verwendet. Es sei seine Idee gewesen, denn Hypo-Investor Tilo Berlin habe ihm von der Möglichkeit erzählt. Der Schriftverkehr lief dann über das Email des mitangeklagten Walter Meischberger. Grasser rechtfertigte das so, dass er das Hypo-Investment von seinen Ministergeschäften auseinanderhalten wollte. Noch vor Jahreswechsel zeichnete er offenbar den Genussschein, bis Mitte Jänner 2007 war er noch Finanzminister.

 

Grasser habe keinen Zugriff auf Mandarin-Konto gehabt

Auch auf einer Liste mit Hypo-Investoren scheint Grasser auf. Er sei aber nicht im Beirat gesessen, sondern habe damals einen Vortrag als Minister vor den Investoren gehalten, sagte er heute. Offiziell war es nämlich ein Investment der Meinl Bank - Ferint AG.


Das Hypo-Alpe-Adria Investment war für die Investoren - darunter auch Grasser - sehr profitabel, das Geld vermehrte sich auf über 700.000 Euro. Im August 2008 wurde das Geld aus dem Genussschein auf das Konto der Briefkastengesellschaft Mandarin gutgeschrieben. Zusammen mit den vorherigen Veranlagungserträgen der Meinl Bank waren es 800.000 Euro.

Dieses Konto der Mandarin habe seinem Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki gehört, so Grasser. Er selber habe keinen Zugriff auf das Konto gehabt, er sei nicht zeichnungsberechtigt gewesen. Auf dem Mandarin-Konto haben sich drei Vermögensmassen vermischt, so die Richterin: Geld von Wicki, Geld von Walter Meischberger aus der Buwog-Privatisierung und die 800.000 Euro von Grasser. Laut Staatsanwaltschaft stammt das Geld nicht von Meischbergers Anteil, sondern von Grassers Anteil am Geschäft mit der Buwog-Privatisierung - was Grasser dementiert. Die Vermengung dieses Geldes mit Grassers "Schwiegermutter-Geld" bei der Mandarin sieht die Anklage als belastend. Grasser verweist darauf, dass er gar nicht gewusst habe, was noch auf dem Mandarin-Konto passiert sei. Von dort habe er das Geld seiner Familie auf die Catherine Participation Corporation überweisen lassen.

Am Vormittag beriet der Richtersenat über die Verwertung von Akten betreffend des mitangeklagten Anwalts Gerald Toifl. Dessen Verteidiger und der Verteidiger von Grasser, Norbert Wess, wandten sich dagegen, dass diese Akten verwendet werden dürfen, weil sie ihrer Ansicht nach von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zu spät eingebracht worden waren. Toifls Anwalt pochte aufs Anwaltsgeheimnis. Die WKStA wies die Vorwürfe zurück.
 
+++ Alle Ereignisse gibts es hier zum Nachlesen auf Seite 2 +++
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