Neues Gesetz gilt

Grasser hat Fußfessel beantragt: Verlässt er bald das Gefängnis?

31.08.2025

Der neue Monat beginnt mit einem Glückstag für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Das neue Fußfessel-Gesetz tritt in Kraft.

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© Fuhrich, Getty
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Ab Montag können Straftäter mit bis zu zwei Jahren Reststrafe (statt wie bisher mit nur einem Jahr Reststrafe) elektronischen Hausarrest beantragen. Darunter fällt auch Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Laut oe24-Informationen hat er die Fußfessel längst beantragt. Sein renommierter Anwalt Manfred Ainedter dementiert dies auf oe24-Anfrage nicht.

Karl-Heinz Grasser könnte dank der Gesetzes-Änderung der Ampel-Regierung also schon sehr bald den berüchtigen Häfn "Ziegelstadl", Übername für die Justizanstalt Innsbruck, verlassen und nach Hause in die Villa nahe Kitz zurückkehren. Doch auch dort bleibt sein Bewegungsspielraum eingeengt. Er darf sich dann nur innerhalb weniger Zimmer bewegen. Weitläufige Joggingrunden sind tabu. Überwacht wird sein Aufenthalt elektronisch rund um die Uhr. Der Antrag auf Fußfessel kann ab 1. September bewilligt werden. Sobald die Bearbeitung des Antrags erfolgt ist, wird oe24 berichten.

Neues Gesetz

Die Fußfessel-Regelung wird nach 15 Jahren deutlich ausgeweitet. Häftlinge mit doppelt so langer Reststrafe wie bisher dürfen nun den elektronisch überwachten Hausarrest beantragen. Der Verein Neustart in Wien sieht darin große Vorteile für die Resozialisierung – doch die strengen Regeln bleiben.

In Wien 70 Fußfessel-Häftlinge

Aktuell tragen etwa 70 Personen in Wien eine elektronische Fußfessel. Sie alle unterliegen einem rigiden Zeitplan, der ihre Bewegungsfreiheit minutiös regelt. „Die Wohnung dürfe man nur zu bestimmten Zeiten für bestimmte Zwecke verlassen", erklärt Dina Nachbaur vom Verein Neustart gegenüber dem ORF. Es handelt sich um „einen ganz strengen Stundenplan, wo es also um Viertelstunden geht, wann man wo sein muss und was man in diesen Zeiten tun darf".

Die Entscheidung über die Genehmigung trifft die jeweilige Justizanstalt – und nicht jeder kommt infrage. Schwere Straftäter, besonders Sexual- und Mordverbrecher, bleiben weiterhin ausgeschlossen. Wer die Fußfessel beantragt, muss strenge Kriterien erfüllen: fixer Wohnsitz, gesicherte Beschäftigung und das Einverständnis aller Mitbewohner. Die Überwachung erfolgt mittels GPS durch eine zentrale Kontrollstelle in Wien.

"Massive Vorteile für Resozialisierung"

Der Verein Neustart, zuständig für die Bewährungshilfe in Wien, begrüßt die Ausweitung ausdrücklich. „Mit der Fußfessel können die Betroffenen dann ihre Wohnung behalten, ihre Arbeit behalten, ihre Familie weiterhin unterstützen und in ihrem sozialen Umfeld bleiben", betont Nachbaur. Dies sei „ein Riesenvorsprung" gegenüber jenen, die ihre Strafe vollständig im Gefängnis verbüßen müssen. Die Statistik gibt dem Modell recht: Fast 90 Prozent aller Fußfessel-Träger halten sich an die vorgegebenen Regeln.

Wer gegen die Auflagen verstößt, spürt sofort die Konsequenzen. Das Justizministerium betont: Bei Regelverstößen wird die Fußfessel umgehend entfernt – und der Betroffene muss zurück ins Gefängnis. Die Überwachungszentrale in Wien behält jeden einzelnen Träger rund um die Uhr im Blick und kann bei Abweichungen vom festgelegten Bewegungsradius sofort reagieren.

 


Die Ausweitung des Fußfessel-Programms könnte künftig deutlich mehr Häftlingen den Weg zurück in ein geregeltes Leben ebnen. Experten sehen darin einen wichtigen Schritt zur besseren Reintegration von Straftätern – bei gleichzeitig hoher Sicherheit für die Gesellschaft. 

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