Grasser-Prozess

So argumentiert die Richterin das Hammer-Urteil

04.12.2020

Richterin Marion Hohenecker spart bei ihren Ausführungen zum Urteil gegen Grasser und andere nicht mit klaren Aussagen.

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© APA/ROLAND SCHLAGER
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Hammer-Urteil im Buwog-Prozess für die schuldig gesprochenen Angeklagten Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Peter Hochegger. Grasser wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren, Meischberger zu sieben Jahren und Hochegger zu sechs Jahren verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Grasser-Anwalt Manfred Ainedter hat bereits Berufung angekündigt und es als "glattes Fehlurteil" bezeichnet. Richterin Marion Hohenecker rekonstruierte bei der Begründung des Urteils den "historischen Sachverhalt". Der Richtersenat sei auf der Grundlage von Zeugenaussagen und Unterlagen "zu der sicheren Überzeugung" gekommen, dass es bei der Privatisierung der Bundeswohnungen zu einer verdeckten Provisionszahlung in Höhe von 9,6 Mio. Euro zu Lasten der Republik Österreich gekommen sei und der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser durch die Weitergabe von Bieterinformationen "wissentlichen Befugnismissbrauch" begangen habe, sagte Hohenecker bei der Urteilsbegründung.

Die Republik sei um die Provision geschädigt worden. "Nur Grasser kam als Informant von Meischberger in Frage", so die Richterin. Der Richtersenat schenkte dem von Zeugen vorgetragenen Tatplan Glauben. "Es war kein Grund ersichtlich, warum sie die Unwahrheit gesagt haben", sagte Hohenecker. Am 102. Verhandlungstag belastete der Zeuge Willibald Berner, Ex-Kabinettschef von FPÖ-Minister Michael Schmid, die Angeklagten. Der damalige Lobbyist Peter Hochegger habe ihm im Jahr 2000 von einem Tatplan zur Bereicherung bei Privatisierungsprojekten erzählt, was Hochegger bestreitet.

Richterin: Nur Grasser kommt als Informant in Frage

Richterin Marion Hohenecker spart bei ihren Ausführungen zum Urteil gegen Grasser und andere nicht mit klaren Aussagen: Es bestehe "kein Zweifel", dass der Zuschlag bei der Vergabe der Bundeswohnungen an ein Konsortium aus Immofinanz und Raiffeisenbank OÖ "pflichtwidrig" erfolgt sei. Dies hätten zahlreiche Zeugenaussagen und Unterlagen belegt.

"Nur Grasser kommt als Informant in Frage", so die Richterin zum entscheidenden Punkt, wer der Immofinanz verraten hat, wie viel der Mitbewerber CA Immo für die Buwog und andere Bundeswohnungen bezahlen könne. Es sei belegt, dass Grasser die Höhe der Finanzierungszusage für die CA Immo kannte, so die Richterin. Die Angaben von Walter Meischberger, er habe die Information vom mittlerweile verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider bekommen, sei eine reine Schutzbehauptung, die nur deswegen gewählt worden sei, weil Haider nicht mehr befragt werden könne.

Verdeckte Provisionsvereinbarung

"Es handelt sich um eine verdeckte Provisionsvereinbarung vom Machthaber Grasser zu Lasten des Machtgebers Republik Österreich, wodurch diese geschädigt wurde", so die Richterin zur Buwog-Provision von 9,6 Mio. Euro. Diese wurde über Umwege auf drei Konten in Liechtenstein transferiert. "Wer redlich wirtschaftet, benötigt keine Konten in Liechtenstein", sagte die Richterin.

Unter anderem merkte Richterin Hohenecker weiters an, dass der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfene Tatplan zur illegalen Bereicherung auf Kosten der Republik durch drei Zeugenaussagen belegt sei. Es sei eine "Infrastruktur zur Verschleierung" geschaffen worden.

"Schwiegermuttergeld" als Begründung abwegig

Grassers Ausführungen zum "Schwiegermuttergeld", wonach er rund 500.000 Euro von der Mutter seiner Frau in bar erhalten habe, um damit sein Veranlagungstalent zu beweisen, seien "abwegig und widerlegt". Weiters sprach Hohenecker von einer "umfangreichen Spurenverwischung" mittels Scheinrechnungen und Scheinprojekten.

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