Buwog-Prozess

Grasser: "Wollte vieles wissen, aber nicht alles"

20.06.2018

Der Prozess wird heute mit der weiteren Befragung des Hauptangeklagten fortgesetzt.

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Wien. Eiskalten Wind blies die Klimaanlage am Mittwoch durch den Großen Schwurgerichtssaal – damit Karl-Heinz Grasser zur Pre­miere seiner Befragung durch Richterin Marion Hohen­ecker kühlen Kopf bewahren konnte? Wie sich zeigte, gelang ihm das eh – ruhig beantwortete er die Fragen, die Stimmung zwischen ihm und der Richterin war sachlich, in Richtung der Staatsanwälte erlaubte sich KHG gelegentlich kleine Spitzen („die haben keine Ahnung, wie eine Privatisierung läuft“).

Schwiegermutter-Geld wieder mal im Fokus

Die Richterin beginnt mit den Treffen bei Meischbergers Ex-Anwalt Gerald Toifl rund um die Steuer-Selbstanzeige Meischbergers wegen der Buwog-Provision. Warum KHG dabei gewesen sei? „Ich wollte mich informieren, was da überhaupt los ist“, sagt KHG.

Geschenk oder Darlehen? Dann geht’s wieder um die 500.000 Euro von der Schwiegermutter. Dass das Geld in Tranchen bar eingezahlt wurde, sieht Grasser als „üblich“. Auch, dass er keinen Beleg verlangt habe: „Das mache ich nie.“ Seltsam dann, dass das Schwiegermutter-Geld in einem Treuhandvertrag vom Vermögensverwalter mit „Darlehen“ bezeichnet wird. Hatte Grasser nicht am Dienstag wortreich erklärt, es sei ein Geschenk? „Ja, es war ein Geschenk“, stellt er am Mittwoch klar. Aber als sein eigenes Geld hätte er es nicht betrachtet. Den Treuhandvertrag habe er unterschrieben, ohne ihn zu lesen. „Sonst hätte ich das korrigiert.“ Bei allem Glamour sei das Schwiegermutter-Geld für die Causa irrelevant, denn es habe „mit Sicherheit mit der Buwog nichts zu tun“, so KHG-Anwalt Ainedter nach der Verhandlung. 

Ex-Minister wollte vieles wissen, aber nicht alles 

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat heute, wie auch schon gestern, etwas widersprüchlich zu seinen diversen Treffen mit anderen Angeklagten nach Auffliegen der Buwog-Affäre im Großen Schwurgerichtssaal ausgesagt. Einerseits habe er den Kontakt gesucht, um Infos zu bekommen, da er ja keine Akteneinsicht hatte - andererseits wollte er nicht zu viel wissen.
 
© APA/Hochmuth
Anwalt Norbert Wess und sein Klient Grasser.
 
So hat er sich mit dem mitangeklagten Walter Meischberger zwar zur Klärung der Causa im Herbst 2009 einige Male bei dessen Anwalt getroffen, die entscheidende Frage, woher Meischberger wusste, wie viel die Immofinanz für die Buwog-Privatisierung zahlen muss, stellte er seinem Trauzeugen aber nicht. Grasser begründete das heute gegenüber Richterin Marion Hohenecker damit, dass er sich nicht belasten wollte.

Tipp an Immofinanz brachte 9,6 Mio. Euro Provision ein

"Es wäre geradezu ein Fehler gewesen, wenn ich mich belastet hätte mit den Details dieses Geschäfts des Herrn Meischberger. Es war ja mein Vorzug, dass ich nichts damit zu tun hatte", so der Minister. Meischberger habe ihm nur zugesichert, dass die brisante Information nicht aus Grassers "Sphäre" gekommen sei. Der Tipp an die Immofinanz, man müsse "mehr als 960 Mio. Euro" bieten, brachte immerhin eine Provision in Höhe von 9,6 Mio. Euro ein.
 
© APA/Punz
Meischberger und Grasser im Gerichtssaal.
 
Vorher wollte er, bzw. sein Anwalt Norbert Wess, noch klarstellen, dass Grasser zwar eine E-Mailadresse hatte, diese aber nur zum SMS-verschicken nutzte. Gestern hatte Grasser gesagt er habe zur Zeit des Buwog-Verkaufs keine eigene Mailadresse gehabt weil er gar nicht dazu gekommen wäre Mails zu lesen. Daraufhin wurde eine Mail projiziert, die mit "KH" unterfertigt wurde. Grasser konnte sich das nicht erklären.
 
Warum es eine zweite Bieterrunde für die Buwog gab, bei der dann der Zweite der ersten Runde die Nase vorne hatte, führte Grasser heute auf den Rat seiner Experten zurück, er habe sich da nicht eingemischt. "In Abstimmung mit dem HBM" wurde entschieden eine zweite Runde durchzuführen, heißt es dazu in einer Aktennotiz aus dem Finanzministerium.
 
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