Buwog-Prozess

Grasser: "Wort 'supersauber' würde ich nicht mehr verwenden"

19.07.2018

Ex-Minister lobt Buwog-Privatisierung - Sieht für Beratung durch Meischberger altruistische Gründe.

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© APA/GEORG HOCHMUTH
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Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) hat in der Befragung durch Richterin Marion Hohenecker die Privatisierung der Bundeswohnungen verteidigt. "Ich habe nichts anderes als meine Pflicht getan", sagte Grasser. Er habe den Prozess "nachvollziehbar und transparent" aufgesetzt. Die Vergabekommission habe sehr gute Arbeit geleistet und das bestmögliche Ergebnis für die Republik erzielt.

Das Wort "supersauber" für die Buwog-Privatisierung würde er aber heute wahrscheinlich nicht mehr verwenden. "Mir als politisch Verantwortlicher dieses Ressorts ist es ein besonders großes Anliegen, dass diese Vergabe nicht manipuliert war und zum besten Ergebnis der Republik geführt hat", so der Ex-Minister am Donnerstag. Verkauft wurden rund 62.000 Wohnungen. Laut Anklage flossen 9,6 Mio. Euro Schmiergeld. Grasser, Meischberger und Plech weisen das zurück. Hochegger hat ein Teilgeständnis abgegeben, er habe später von Grassers Beteiligung erfahren.

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Die Kritik des Rechnungshofs und die Vorwürfe in der Anklageschrift wies Grasser heute zurück und warf seinerseits der Staatsanwaltschaft vor, in ihrer Anklageschrift "eine derart grobe rechtlich und faktisch falsche Sicht" zu vertreten, dass der Republik ein Schaden entstanden sei, weil die Bundeswohnungen im Paket verkauft worden seien. Jeder Experte im Finanzministerium habe damals gesagt, man solle im Paket verkaufen, rechtfertigte sich Grasser.

 

Meischberger habe kein Geld für Beratungen bekommen

Richterin Marion Hohenecker fragte Grasser genau nach der Rolle von Walter Meischberger. Meischberger sei sein bester Freund gewesen und sein politisch-strategischer Berater, weil er 10 Jahre mehr politische Erfahrung als er gehabt habe, so Grasser. Meischberger habe aber kein Geld dafür bekommen. Aber auch andere seiner Berater hätten kein Geld bekommen, sogar Experten aus Deutschland hätten unbezahlt für ihn gearbeitet. Er würde Meischberger auch nicht als seinen wichtigsten Berater bezeichnen.

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Die Motivation Meischbergers und anderer seiner Berater sieht Grasser als völlig uneigennützigen Dienst an der Republik: Das sei "ein altruistischer Zugang", den es "Gott sei dank" auch gebe, nach dem Motto "Wir tragen etwas bei".
 
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Die Richterin sprach Grasser auch auf den mitangeklagten Lobbyisten Peter Hochegger an. Dieser habe vom Ministerium den Auftrag zur KMU-Tour Grassers durch ganz Österreich für kleine und mittlere Unternehmen bekommen, so Grasser. Die Richterin hielt Grasser dann Mails von Meischberger und Hochegger vor, in denen beide Tipps zum Entwurf einer Budgetrede Grassers geben. Hocheggers Tipps sind weit ausführlicher formuliert als Meischbergers. Hochegger ergriff das Wort und sagte, sein Mail habe in Wahrheit ein früherer Geschäftspartner geschrieben. Nach dem Jahr 2003 habe es keine Aufträge von Ministerien mehr für ihn gegeben.
 

Kontakte zum Zeitpunkt der Buwog-Privatisierung 

Grasser bestätigte, dass es zum Zeitpunkt der Entscheidung der Buwog-Privatisierung Kontakte zu Hochegger und Meischberger gegeben habe. "Sie wurden von beiden Personen beraten und unterstützt", so die Richterin. Ja, wie von vielen anderen auch, meinte Grasser. "Niemand hatte aus dem Finanzministerium einen Auftrag, niemandem haben wir eine Provision bezahlt", betonte Grasser.
 

"Verbotene Einflussnahme" seit 2008 ohne Urteil

Der aktuell von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser erhobene Vorwurf der "Verbotenen Einflussnahme auf ein Strafverfahren" wird zwar immer wieder angezeigt. Verurteilung gab es seit 2008 aber keine. Das hat das Justizministerium am Donnerstag der APA mitgeteilt. Demnach gab es in den vergangenen zehn Jahren auch nur eine einzige Anklage wegen dieses Delikts. Das Verfahren endete mit Diversion.
 
Als "Verbotene Einflussnahme auf ein Strafverfahren" gilt (laut §23 Mediengesetz) ein Artikel, der während eines laufenden Prozesses "den vermutlichen Ausgang des Strafverfahrens oder den Wert eines Beweismittels in einer Weise erörtert, die geeignet ist, den Ausgang des Strafverfahrens zu beeinflussen". Im Fall einer Verurteilung droht eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagsätzen. Grasser hat die frühere Grünen-Abgeordnete Gabriela Moser und eine APA-Journalistin wegen "verbotener Einflussnahme" auf sein Strafverfahren in der BUWOG-Affäre angezeigt, nachdem Moser in einem APA-Interview eine Zwischenbilanz über den bisherigen Prozess gezogen hatte.
 
Ein Blick in die Justizstatistik zeigt, dass Anzeigen wegen des Vorwurfs der "Verbotenen Einflussnahme auf ein Strafverfahren" immer wieder vorkommen (und zwar in 44 Fällen seit 2008). Anklagen sind allerdings selten und in den vergangenen zehn Jahren gab es keine einzige Verurteilung: Das einzige in diesem Zeitraum tatsächlich durchgeführte Strafverfahren endete heuer mit einer Diversion, also einem außergerichtlichen Tatausgleich ohne Urteil.
 
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