Widerstand

Grüne und Provider gegen Internetüberwachung

13.03.2008

Grüne wollen die Novelle mit einer VfGH-Klage kippen. Unterdessen laufen sowohl die Provider als auch die WKO dagegen Sturm.

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Die Grünen wollen die Anfang Dezember 2007 beschlossene Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) mittels Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) bis spätestens Herbst dieses Jahres kippen. Ein entsprechender Individualantrag sei bereits am 3. März in ihrem Namen eingebracht worden, erklärte die Wiener Landtagsabgeordnete und Technologiesprecherin Marie Ringler auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Grünen Sicherheitssprecher Peter Pilz am Donnerstag in Wien. Darüber hinaus will Pilz SPÖ und FPÖ dazu einladen, die Novelle gemeinsam mit den Stimmen der Grünen zurückzunehmen.

Laut Ringler seien durch das SPG eine Reihe von Verfassungsbestimmungen verletzt: Etwa das Fernmeldegeheimnis, welches Inhaltsdaten schützt. Das SPG erlaubt zwar nur Übermittlung von Verkehrsdaten - also der Zuordnung von IP-Adressen zu Name und Anschrift des Users. Für Ringler seien dadurch aber auch Rückschlüsse auf den Inhalt möglich. So könne etwa ermittelt werden, wer zu welcher Zeit sich in einem bestimmten Internet-Chat aufgehalten habe. Dadurch wisse man aber mehr als nur Namen und Adresse des Betroffenen. Auch durch die Bestimmungen betreffend der Ortung von Mobiltelefonen sieht Ringler das Fernmeldegeheimnis verletzt. Denn das Gesetz erlaube ausdrücklich den Gebrauch sogenannter "IMSI-Catchern", welcher die direkte Lokalisierung von Handys zum Zweck hätte.

Verstößt Gesetz gegen Menschenrechtskonvention?
Auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EGMR) sei durch die SPG-Novelle verletzt, so die Grünen. Denn die EGMR erlaubt nur unter bestimmten Bedingungen den Eingriff in das "Recht auf Privatleben" und müsse "verhältnismäßig" sein - dies sei aber durch das SPG nicht gewährleistet. Darüber hinaus verstoße das SPG auch gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Bemängelt wird von den Grünen auch fehlender Schutz gegen Missbrauch und die Ausschaltung der richterlichen Kontrolle.

Provider protestieren gegen Internetüberwachung
Der Verband der österreichischen Internet Service Provider (ISPA) und die Sparte Information und Consulting in der Wirtschaftskammer (WKÖ-BSIC) haben das neue Sicherheitspolizeigesetz (SPG) scharf kritisiert. Darüber hinaus stellten sich ISPA-Präsident Roland Türke und WKÖ-BSIC-Obmann Hans-Jürgen Pollirer in einer Pressekonferenz am Donnerstag gegen eine allfällige Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ("Data Retention" und Online-Durchsuchung). Es gebe zahlreiche Argumente, um auf europäischer Ebene eine Änderung der Richtlinie einzufordern, sagte Pollirer.

Zwar unterstütze man grundsätzlich die Idee von präventiven Sicherheitsmaßnahmen, so der WKÖ-BSIC-Obmann zur im Dezember von der Koalition verabschiedeten SPG-Novelle. Allerdings gebe es zahlreiche "Grauzonen". So sei etwa unklar, wer aller Auskunft verlangen darf - dies sei im Gesetz nicht klar geregelt. Ebenso bestünden ungeklärte "Auslegungsfragen" im Gesetz: So sei etwa der Begriff "konkrete Gefahrensituation", unter welcher es zur Datenweitergabe kommen darf, nicht klar genug. Kritisch sieht Pollirer auch die "umfangreichen Ausdehnung" der Daten, über die Auskunft gegeben werden muss sowie die Erweiterung des Kreises der Auskunftspflichtigen. So müssten nun etwa auch Betreiber von Webshops Auskunft geben.

Ineffiziente Voratsdatenspeicherung
Ein klares Nein kam von Türke zur Vorratsdatenspeicherung. Er verwies auf eine an der Uni Wien durchgeführte Studie, wonach eine solche extrem ineffizient sei und Eingriffe in die Grundrechte in Kauf nehmen, die zum Ergebnis in keiner Relation stünden. Studien-Autor Ludwig Gansterer verwies auch auf technische Probleme - so sei etwa die Überwachung von Email-Verkehr oder Online-Telefonie nur sehr eingeschränkt möglich. Für Türke wäre die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung "rausgeschmissenes Geld", das angesichts der geringen Effizienz besser in Aufklärungsarbeit der Kunden investiert wäre.

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