Kindergeldnovelle

Hälfte der Eltern kann Kinderzuschuss behalten

11.12.2008

ÖVP-Familienstaatssekretärin Marek hat eine Kindergeldnovelle initiiert, wonach die Abgabengrenze rückwirkend angehoben wird.

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Die Abgabengrenze für den Zuschuss zum Kindergeld für einkommensschwache Familien wird rückwirkend mit 2002 auf das jetzige Niveau angehoben. Damit wird für die Hälfte der betroffenen Eltern die Rückzahlung des Zuschusses hinfällig. Das ist das Ergebnis des Runden Tisches, zu dem ÖVP-Familienstaatssekretärin Christine Marek geladen hat.

Weiters vereinbart wurde auch eine rückwirkende Verkürzung des Beobachtungszeitraums von derzeit 15 auf 7 Jahre.

Pause bei Rückforderungen
Die Kindergeldnovelle soll so schnell wie möglich beschlossen werden, so Marek. Derzeit sind für die Jahre 2002 und 2003 200 Rückzahlungsbescheide ausgeschickt worden. Bis Inkrafttreten der Novelle sollen keine weiteren mehr versandt werden. Für diese ersten zwei Jahre den Zuschuss zurückzahlen müssen rund 4.200 Betroffene. Mit der Anhebung der Abgabengrenze sollen es etwa 50 Prozent weniger sein.

One-stop-Shop für Kindergeld
Marek kündigte zudem ab 2010 einen One-stop-Shop, also eine einzige Anlaufstelle, für das Kindergeld an. Zudem sollen die Informationsblätter und Antragsformulare überarbeitet werden, so dass daraus auch klar erkennbar wird, dass es sich beim Zuschuss um einen Kredit handelt, der auf jeden Fall zurückzuzahlen ist.

Die Kosten für die geplanten Änderungen bewegen sich zwischen 17 und 30 Mio. Euro, heißt es aus dem Finanzministerium.

Abgabengrenzen für Einzelpersonen:

alt

neu

ab 10.175 Euro

ab 14.000 Euro - 3 Prozent des Jahreseinkommens

ab 12.720 Euro

ab 18.000 Euro - 5 Prozent des Jahreseinkommens

ab 16.355 Euro

ab 22.000 Euro - 7 Prozent des Jahreseinkommens

ab 19.990 Euro

ab 27.000 Euro - 9 Prozent des Jahreseinkommens

Für beide Elternteile:

alt

neu

ab 25.440 Euro

ab 35.000 Euro - 5 Prozent des Jahreseinkommens

ab 29.070 Euro

ab 40.000 Euro - 7 Prozent des Jahreseinkommens

ab 32.705 Euro

ab 45.000 Euro - 9 Prozent des Jahreseinkommens

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