Petzner blieb Gericht fern

Haider-Vertrauter gesteht: Haben für Petzner gelogen

23.01.2017

 Möglichst viel Verantwortung auf Petzner geschoben - Befragung Dörflers verschoben.

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Im Prozess um die BZÖ-Wahlbroschüre aus dem Jahr 2009 hat am Montag der freiheitliche Kärntner Ex-Finanzlandesrat Harald Dobernig - nach Stefan Petzner vergangene Woche - ebenfalls ein Geständnis abgelegt. Er übernehme die Verantwortung für jene Bereiche, wo er verantwortlich gewesen sei, sagte Dobernig gegenüber dem Vorsitzenden des Schöffensenats, Richter Christian Liebhauser-Karl.

Parteiwerbung aus öffentlichen Geldern
Bei der Broschüre, in der ausschließlich BZÖ-Politiker vorkamen, habe es sich um Parteiwerbung aus öffentlichen Geldern gehandelt, meinte Liebhauser. Dobernig stimmte dieser Aussage zu und konzedierte, dass dies problematisch gewesen sei. Auf die Frage, ob der Vorwurf der Anklage zutreffend sei, meinte Dobernig: "Bis auf den Tatplan und die Höhe der Schadenssumme ja." Ob er keine Bedenken gehabt hätte, wollte der Richter wissen. Dobernigs Antwort: "Damals nicht." Auf die Frage nach dem Warum meinte Dobernig, das sei eben so gewesen, und begründete diese Attitüde mit der "geliehenen Macht" von Landeshauptmann Jörg Haider.

Dobernig: Falsche Aussage war ein Fehler
Liebhauser wollte dann wissen, ob zu diesem Zeitpunkt geplant gewesen sei, dass das BZÖ die Kosten übernehme? Dobernig: "Nein. Es war der größte Fehler, dass wir zum Schutz von Petzner diesbezüglich falsche Angaben gemacht haben." Gefragt, wer die Idee dazu gehabt habe, meinte Dobernig, das sei Petzner gewesen bzw. seine anwaltliche Vertretung. Ob diese Idee von Petzner oder dem Anwalt gekommen sei, wisse er aber nicht.

Dobernig sei verärgert gewesen
Er sei mit der Broschüre unzufrieden, ja verärgert gewesen, sagte Dobernig. Seine Begründung: "Zu nahe am BZÖ." Der Slogan "Garantiert!" sei nicht gewünscht gewesen, weder von ihm noch von Gerhard Dörfler und Uwe Scheuch. Ebenso sei nicht gewünscht gewesen, dass die Broschüre knapp vor der Wahl verschickt werden sollte, dies sei Petzners Entscheidung gewesen. Die Aussage Petzners, dass klar gewesen sei, dass die Broschüre für den Wahlkampf gebraucht würde, wies Dobernig zurück, das sei allein dessen Idee gewesen.

Die Kostenübernahme durch das BZÖ sei erfolgt, weil die Landesholding-Vorstände "und auch wir (Dobernig, Dörfler, Scheuch, Anm.)" der Meinung waren, dass es sich um keine reine Landesbroschüre handelt. Er habe auch als Eigentümervertreter "zum Wohle der LIG" gehandelt, zudem habe man Petzner schützen wollen. Auch habe sich die finanzielle Situation des BZÖ nach der Wahl wesentlich verbessert gehabt, die Finanzierung sei für die Partei daher auch möglich gewesen, im Detail sei er über die Finanzen der Partei aber nicht informiert gewesen.

Petzner erschien nicht
Petzner selbst hatte in der Früh durch Abwesenheit geglänzt, worauf der Richter sein Verfahren ausschied, um das Verfahren fortsetzen zu können. Nach der Einvernahme Dobernigs beriet sich der Schöffensenat und kam zu dem Schluss, dass aufgrund des zweiten Geständnisses die Einvernahme der Vorstände der Landesimmobiliengesellschaft vor jener von Altlandeshauptmann Gerhard Dörfler erfolgen sollte. Dörfler, der bereits vor dem Saal gewartet hatte, musste unverrichteter Dinge wieder abziehen. Die Verhandlung wurde auf Freitag vertagt.
 

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