Aber hohe Schulden
HC Strache casht über 33.000 Euro an Förderung
29.04.2025Das Team HC hat Anspruch auf mehr als 33.000 Euro Förderung jährlich - allerdings lastet auf Parteichef Strache ein Kredit in Höhe von rund einer halben Million Euro. Mit der Förderung kann er ihn nicht zurückzahlen.
Paukenschlag in Transdanubien: Nach dem knappen Einzug in die Bezirksvertretungen von Floridsdorf und Donaustadt steht dem Team HC Strache künftig eine Parteienförderung zu. Doch wie viel Geld kann der Ex-Vizekanzler tatsächlich erwarten? Ein Rathaus-Insider sagt gegenüber oe24: Es geht um zehntausende Euro – und das jährlich!
Die Rechnung: So viel Fördergeld gibt es für HC Strache
Der Rathaus-Insider rechnet vor, wie viel das THC jetzt casht:
Laut Wiener Parteienförderungsgesetz erhalten Parteien 7,33 Euro pro wahlberechtigter Person im jeweiligen Bezirk. Die genaue Summe hängt vom Stimmenanteil ab.
Donaustadt (21. Bezirk) - Wahlberechtigte: 157.459
Grundförderung: 157.459 x 7,33 € = 1.154.174,47 €
Team HC-Stimmenanteil: 1,58 %
Förderung für THC: 18.235,96 €
Floridsdorf (22. Bezirk) - Wahlberechtigte: 126.113
Grundförderung: 126.113 x 7,33 € = 924.408,29 €
Team HC-Stimmenanteil: 1,67 %
Förderung für THC: 15.437,62 €
Gesamtförderung in fünf Jahren
Über 33.000 Euro pro Jahr - das bedeutet für das Team HC mehr als 150.000 Euro Gesamtförderung für die ganze Legislaturperiode von 5 Jahren.
Vergleich: 2024 bekam Team HC schon über 330.000 Euro
Im Vorjahr flossen in einem Jahr allein 333.635,46 € an das Team HC Strache.
Strache als Bezirksrat: Nur 578 Euro im Monat
Während die Parteienförderung in fünfstelliger Höhe ausfällt, bleibt das Bezirksrats-Gehalt bescheiden. Strache würde als einfaches Mitglied nur 578,10 € monatlich kassieren. Hätte er den Klubstatus (ab 2 Mandaten) erreicht, wären es 1.700 € gewesen – doch das blieb ihm verwehrt.
Den Kredit beim Unternehmer, der ihm rund eine halbe Million Euro für seinen Wahlkampf gegeben hat, kann Strache so nur schwer zurückzahlen. Er muss ihn aber zurückzahlen: Sonst wäre es illegale Parteienfinanzierung. Es gilt die Unschuldsvermutung.