Linzer Revoluzzer

Hetero-Pärchen will Homo-Ehe für sich

30.04.2010

Die Eingetragene Partnerschaft gefällt den beiden besser, außerdem fühlen sie sich wegen des Geschlechts diskriminiert. Zur Not wollen sie zum Verfassungsgerichtshof gehen.

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Ein Linzer Hetero-Pärchen, das seit 27 Jahren zusammen, aber nicht verheiratet ist, will die Homo-Ehe für sich. Notfalls würden die beiden bis zum Verfassungsgerichtshof gehen.

"Umfassendes Vertrauen"
Das Modell der Ehe hat den beiden laut "Oberösterreichischen Nachrichten" nie zugesagt. Das sei überaltertes Recht, findet der Mann. "Für uns ist das Vertrauen das Wichtigste, nicht die eheliche Treue." Genau das gefällt dem Paar, das gemeinsam eine 25-jährige Tochter hat, so gut am Modell der Homo-Ehe: "Da ist von 'umfassendem Vertrauen' die Rede und nicht von 'ehelicher Treue'. Das passt viel besser zu uns", ist der Linzer überzeugt.

Wegen Geschlechts diskriminiert
Aber den beiden geht es auch um das Grundsätzliche: "Wenn der Gesetzgeber schon zwei verschiedene Modelle schafft, dann sollen sie auch allen offen stehen", erklärt der Mann. Seine Partnerin beruft sich zudem auf den Gleichheitsgrundsatz, laut dem niemand wegen seines Geschlechtes diskriminiert werden dürfe. "Also auch wir Heterosexuellen nicht."

Eingetragene Partnerschaft
Daher haben die Linzer beim Magistrat den Antrag auf die Eingetragene Partnerschaft gestellt, der aufgrund der gesetzlichen Lage abgelehnt wurde. Sie beriefen, nun liegt der Akt bei der Oberösterreichischen Landesregierung. Wenn er, wie zu erwarten, auch dort abgelehnt wird, will sich das Paar an den Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof wenden.

"Nicht einzusehen"
Wie dort das Verfahren ausgeht, ist für den Rechtsanwalt des Paares, Helmut Graupner, nicht abzuschätzen. Das sei absolutes Neuland: "Aber ich sehe keinen Grund, warum sich die Eingetragene Partnerschaft nur auf Homosexuelle beziehen soll. Der Staat muss den Gleichheitsgrundsatz anwenden und die Leute entscheiden lassen, was sie anwenden wollen." Das Land hat für die Entscheidung bis Ende September Zeit, für den Verfassungsgerichtshof gibt es keinen Mindestzeitraum.

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