"Lange nicht erhöht"
Höhere Grundsteuer soll das Budgetloch der Gemeinden stopfen
24.11.2025Seit über 40 Jahren keine Anpassung mehr, jetzt sollen Grundbesitzer mehr zahlen, fordern einige Säckelmeister der Gemeinden.
Die Grundsteuer gilt als heißer Kandidat, wenn es darum geht, zusätzliche Einnahmen für die klammen Staatsfinanzen zu lukrieren. Das kommt einerseits daher, dass sie mittlerweile seit Jahrzehnten nicht an die tatsächliche Wertentwicklung der Grundstücke angepasst wurde und andererseits daher, dass sie zur Gänze den von steigenden Kosten etwa bei Kindergärten und im Sozialbereich besonders betroffenen Gemeinden zu Gute kommt.
Wenn man von einer Grundsteuer-Reform spricht, ist meist die so genannte Grundsteuer B gemeint. Denn die Grundsteuer A bezieht sich auf land- und forstwirtschaftliche Flächen und die Einnahmen daraus sind mit zuletzt 28 Millionen Euro im Jahr 2024 gering. Die Grundsteuer B wiederum betrifft mehr oder weniger alle anderen Grundstücke, ob Eigentum-Wohnhäuser, Mietimmobilien, gemischt genutzte Immobilien, Gewerbeimmobilien, aber auch unbebaute Grundstücke. Hier kamen im Vorjahr immerhin 784 Millionen Euro an Einnahmen zusammen.
Gemeinden heben Steuer ein und lukrieren sie
Die Grundsteuer wird von Bundesseite festgelegt, jedoch von den Gemeinden eingehoben und kommt auch zur Gänze diesen zu Gute. Eingehoben wird sie in vier Teilbeträgen - Mitte Februar, Mai, August und November. Eine Ausnahme besteht, wenn sie unter 75 Euro beträgt. Dann wird sie einmal pro Jahr abgezogen.
Als Basis für die Berechnung dient ein Einheitswert des jeweiligen Grundstücks, der allerdings aus den früheren 1970er-Jahren stammt und daher als überholt gilt. Bis 1983 gab es noch in einem gewissen Ausmaß Anpassungen, seither überhaupt keine Valorisierung mehr. Aus dem Einheitswert plus einer Steuermesszahl (diese ist z.B. für ein Einfamilienhaus niedriger als für ein Mietgrundstück) ergibt sich der Grundsteuermessbetrag. Von diesem aus bleibt den Gemeinden ein gewisser Spielraum, weil sie bei der Steuerfestsetzung einen einheitlichen Hebesatz von bis zu 500 Prozent auf den Grundsteuermessbetrag anwenden können. Freilich nützen mittlerweile praktisch alle Kommunen die Maximal-Variante.
Grundsteuer kann an Mieter weiter verrechnet werden
An sich ist die Grundsteuer vom jeweiligen Eigentümer zu entrichten. Sie kann jedoch als Teil der Betriebskosten eines Hauses anteilig an Mieterinnen und Mieter weiterverrechnet werden. Zu beachten sind auch zahlreiche Befreiungen von der Grundsteuer.
Sie werden etwa für Grundstücke des Bundes, eines Landes, einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes angewendet, wenn der Grundbesitz vom Eigentümer für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt wird. Nämliches gilt für die ÖBB, das Rote Kreuz, die Feuerwehren, für mildtätigen oder gemeinnützigen Aktivitäten gewidmete Orte, religiöse Einrichtungen, Krankenanstalten, Schulen, Kindergärten, Flughäfen, öffentliche Verkehrswege, Botschaften, Sportplätze, die nicht dem Profisport gewidmet sind, und noch einiges mehr.
Geringe Einnahmen im internationalen Vergleich
Dass die Höhe der Grundsteuer in Österreich ausbaufähig ist, betont vor allem der Gemeindebund in regelmäßigen Abständen. Ein internationaler Vergleich ist schwierig, da Steuern auf Grundbesitz unterschiedlich zusammengezählt werden. Jedoch legen vorliegende Statistiken nahe, dass Österreich bei Einkünften in dem Bereich zumindest im Schluss-Drittel der EU-Staaten rangiert.
Einzelne Bundesländer haben sich auch in jüngerer Vergangenheit skeptisch gegenüber einer Erhöhung gezeigt. Der Gemeindebund verweist hingegen darauf, dass in absoluten Beträgen eine Anpassung relativ geringe Zusatzausgaben für die Haushalte bringen würde. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus fallen den Berechnungen der Gemeinden zu Folge aktuell - je nach Lage - zwischen 180 und 240 Euro pro Jahr an Grundsteuer an. Eine Anpassung um ein Drittel wären 54 bis 80 Euro pro Jahr mehr bzw. 4,5 bis 6,7 Euro pro Monat.