Sozialrechtsänderung

Hundstorfer will Pensionsbetrug stoppen

17.11.2009

Der Ministerrat hat ein Reform von Sozialminister Hundstorfer beschlossen, die ein strengeres Vorgehen in Sachen Ausgleichszulage beinhaltet.

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Unberechtigtem Pensionsbezug wird der Kampf angesagt. Im Ministerrat wurde ein Sozialrechtsänderungsgesetz beschlossen, das Missbrauch bei der Ausgleichszulage den Riegel vorschieben soll. Konkret geht es um Personen, die diese so genannte Mindestpension konsumieren, obwohl sie nicht in Österreich ansässig sind.

Es geht um 733 Euro
Die Ausgleichszulage beträgt derzeit 733 Euro. Wer berechtigt ist, eine Pension zu beziehen, bekommt mindestens diese Summe, wenn er nicht über entsprechende Nebeneinkünfte verfügt bzw. der Partner nicht eine hohe Pension bezieht. Allerdings wird die Leistung nur dann gewährt, wenn die Person nachweislich in Österreich aufhältig ist.

Verfahren + Barzahlung
Nun soll schärfer gegen Pensionisten vorgegangen werden, wenn der Verdacht besteht, dass diese ihren Wohnsitz in Österreich nur vortäuschen. Bestehen begründete Zweifel, müssen diese Personen im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens ihren Aufenthalt selbst beweisen. Die Versicherungsträger überweisen die Ausgleichszulage dann auch nicht mehr automatisch sondern zahlen bar auf die Hand aus. Schließlich holen die Träger künftig die für die Gewährung der Leistung erforderlichen Angaben jährlich und nicht wie bisher alle drei Jahre ein.

Diese Regelung gilt übrigens sowohl für In- als auch für Ausländer. Bei beiden Gruppen gibt es immer wieder Verdachtsfälle, also Österreicher, die in ein Nachbarland beispielsweise wegen der dort günstigeren Lebenserhaltungskosten ziehen oder aber auch Ausländer, die im Ruhestand wieder in ihre Heimat zurückkehren.

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