Waffengeschäfte bleiben offenbar für Jäger offen

Jäger dürfen Waffen kaufen

25.11.2020

''Sie haben ja auch gesetzliche Aufträge, müssen etwa erkranktes Wild schießen können'', begründet man im Gesundheitsministerium die Ausnahme.

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© Symbolbild/Getty Images
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Wien. "Angekündigt, versprochen und umgesetzt: An Privatpersonen dürfen im Lockdown keine Waffen verkauft werden", tweetete Vizekanzler Werner Kogler. Allerdings: Es gibt eine Ausnahme. Nicht betroffen sind Wachdienste – und Jäger. "Sie haben ja auch gesetzliche Aufträge, müssen etwa erkranktes Wild schießen können", begründet man im Gesundheitsministerium die Ausnahme. So müssten diese Jäger ihre Waffen reparieren lassen können.

Waffen dürfen nicht aus Privatgründen verkauft werden

Das zuletzt stark kritisierte Offenhalten von Waffengeschäften wird enger geregelt: Künftig ist es nur mehr gestattet, Waffen und Waffenzubehör zu kaufen, sofern der Erwerb zu beruflichen Zwecken "zwingend unaufschiebbar erforderlich ist". 
 
"Beruflich erforderlich sind Waffen etwa für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und für Jäger. Darüber hinaus werden Waffen nicht als für die Aufrechterhaltung der Grundversorgung bzw. für Verrichtungen des täglichen Lebens notwendig angesehen. Ein grundsätzliches Betretungsverbot für Waffengeschäfte entspricht daher der Grundwertung des Verordnungsgebers", schreibt Gesundheitsminister Anschober in einer Aussendung.
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