Drei Urteile nichtig

Justiz-Groteske bei Bandion-Ortner

10.01.2011

Eine von ihr favorisierte Richterin trat ihr Amt zu früh an.

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© TZ Österreich/Pauty
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Die Affäre um eine Rich­ter-Rochade wird zur Groteske: Wie ÖSTERREICH berichtete, soll die Kremser Gerichtspräsidentin Ingeborg Kristen vom Landesgericht Krems nach Wiener Neustadt wechseln. Das tat diese auch und leitete vergangene Woche drei Berufungsverfahren. Nur: Kristens Rochade ist nicht rechtsgültig – die drei Urteile null und nichtig. Es handelt sich um zwei Diebstahlsprozesse, einmal ging es um Vortäuschung einer kriminellen Tat. In allen Fällen hatte Kristen Schuldsprüche gefällt, die jetzt ungültig sind.

Kremser Präsidenten-Job als Absprungbasis?
Der Hintergrund ist brisant: Bundespräsident Heinz Fischer bekam den Akt von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner am 22. Dezember, also dem Tag, an dem Bandions Bawag-Urteil aufgehoben worden war. Seitdem prüft der Präsident die Rochade – Justiz-Insider wollen auch wissen, warum: Die angeschlagene Bandion sehe das Kremser Gerichtspräsidentenamt als Absprungbasis. Und jetzt der peinliche Lapsus: Kristen beruft sich auf ein Telefonat mit Bandion, die ihr die Bestellung mitgeteilt haben soll. Stimmt nicht, kontert die Ministerin, sie habe Kristen nur gesagt, dass sie ihre "erste Wahl" sei. Dass Fischer aber noch unterschreiben müsse, sei klar.

SPÖ schießt jetzt aus allen Rohren gegen Bandion
Die SPÖ schießt jetzt aus allen Rohren: Parteimanager Günther Kräuter: "Da tun sich ja Abgründe auf, die ÖVP wird sich etwas überlegen müssen." Im Rahmen der in ÖSTERREICH angekündigten parlamentarischen Anfrage will Kräuter jetzt wissen:

● Für wen Kristen in Krems Platz machen sollte.

● Ob Bandion tatsächlich selbst nach Krems will.

● Und warum mit Kristen eine Richterin bestellt wurde, die schon in zwei Jahren in Pension geht.

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