Verfahren dauern zu lang

Justiz kritisiert Bankgeheimnis

28.05.2013


Kontenöffnung in Österreich mühsam - bis zu drei Gerichtsbeschlüsse nötig.

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© Reuters
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Erster Widerstand gegen die ungleiche Anwendung des Bankgeheimnisses auf heimische und ausländische Konten. Die heimische Justiz möchte schneller an Konten von mutmaßlichen Verbrechern herankommen. Es sei absurd, dass es oft ein Jahr dauert, bis Staatsanwälte Kontodaten von mutmaßlichen Verbrechern erfahren, während die Finanzbehörden "nur" wegen der Möglichkeit der Steuerhinterziehung online Kontoinformationen aus dem Ausland erhalten, kritisierte der frühere Chef der Wirtschaftskorruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Walter Geyer am Dienstag im ORF-"Morgenjournal".

Angesichts der neuen grenzüberschreitenden Informationsflüsse sei es "überhaupt nicht zu begründen, warum der Justiz solche Hürden aufgebaut werden". Immerhin gehe es meist um schwere Vorwürfe wie Geldwäsche, Wirtschaftsdelikte, Korruption oder Suchtgifthandel. Geyer findet es "merkwürdig", dass in Österreich der Bankenverband ein Einspruchsrecht gegen die Kontoöffnung hat, zusätzlich dürfen die Bank und "selbstverständlich" auch der Kontoinhaber sich juristisch wehren. Damit werden bis zu drei Gerichtsbeschlüsse fällig, was entsprechend lange dauere.

Das führe zu peinlichen Situationen für Österreich, wird WKStA-Leiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanda im "Morgenjournal" zitiert. In einem brisanten Verfahren habe es 14 Monate gedauert, bis in Österreich auf Bitte einer ausländischen Staatsanwaltschaft ein Konto geöffnet werden konnte. Für die langen Verfahren sei Österreich EU-intern schon oft kritisiert worden.

Zentrales Kontenregister?
Außerdem müsse in Österreich die Anordnung zur Kontoöffnung flächendeckend an alle 800 Banken gestellt werden, womit man nicht mehr davon ausgehen könne, dass die Informationen vertraulich bleiben. Noch dazu seien in der Anordnung personenbezogene Daten der Zeugen enthalten. Geyer wünscht sich nach deutschem Vorbild ein zentrales Kontenregister, damit die Staatsanwaltschaft nur jene Banken kontaktieren müsste, wo ein Verdächtiger auch tatsächlich ein Konto hat.

In Österreich sei diesbezüglich aber nichts geplant, hieß es im "Morgenjournal" unter Berufung auf Justizministerin Beatrix Karl. Jedenfalls bis zur Nationalratswahl im Herbst werde es keine Aktivitäten in Richtung Kontenregister geben.



 

 
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