Veräußerungsverbot

Justiz will Graf Alis Schloss

16.11.2012

Im Fall einer Verurteilung soll die Republik Zugriff auf Mensdorffs Schloss erhalten.

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© TZ ÖSTERREICH
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Der Prozess gegen Alfons Mensdorff-Pouilly wirft seine Schatten voraus: Im Dezember steht der Ehemann von Ex-Umweltministerin Maria Rauch-Kallat wegen des Verdachts der Geldwäsche, falscher Zeugenaussage und Vorlage eines angeblich gefälschten Beweismittels vor Gericht (es gilt die Unschuldsvermutung). Im Strafantrag wird dem Lobbyisten vorgeworfen, mit Scheinverträgen 12,6 Mio. € des britischen Rüstungskonzerns BAE System abgezogen zu haben, um damit bei Waffengeschäften Entscheidungen zu beeinflussen. Der Lobbyist bestreitet das, es sei nur um Beraterverträge gegangen.

Justiz will für Fall einer Verurteilung vorsorgen
Die Staatsanwaltschaft will jetzt jedenfalls für den Fall einer Verurteilung vorsorgen: Sie hat beim Landesgericht einen Antrag auf Veräußerungsverbot für das Schloss des Grafen im burgenländischen Luising (Gem. Heiligenbrunn) gestellt. Sollte Mensdorff tatsächlich verurteilt werden, will der Staatsanwalt verhindern, dass er nach einem Verkauf Geld ins Ausland bringen kann. Allerdings: Das Landesgericht hat den Antrag abgelehnt – und ob das Oberlandesgericht noch vor dem Prozess im Dezember entscheidet, ist fraglich.

ÖSTERREICH erreichte Mensdorff-Pouilly zwar am Freitagnachmittag – der Lobbyist wollte sich zu dem Verfahren allerdings nicht äußern.

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