500.000 Euro nicht verbrauchter Klubförderung

Kärntner Landesregierung bringt Klage gegen die Grünen ein

10.09.2019

Geforderte Rückzahlung: 500.000 Euro. Die Grünen wollen das Geld bis zum Wiedereinzug ins Landesparlament behalten, das Land Kärnten pocht auf Rückzahlung.

Zur Vollversion des Artikels
© Symbolbild / Getty Images
Zur Vollversion des Artikels
Klagenfurt. Die Kärntner Landesregierung hat am Dienstag die Einbringung einer Klage gegen die Grünen beschlossen. Dabei geht es um 500.000 Euro an nicht verbrauchter Klubförderung - die Grünen, die nicht mehr im Landtag vertreten sind, wollen das Geld bis zum Wiedereinzug ins Landesparlament behalten, das Land Kärnten pocht auf Rückzahlung.
 
Die Grünen hatten bei der Landtagswahl 2018 den Wiedereinzug in den Landtag nicht geschafft, sie hatten zu diesem Zeitpunkt aber noch 500.000 Euro aus der Klubförderung angespart. Die Klubförderung wird jährlich ausgezahlt, eine Übertragung nicht verbrauchter Gelder ist zwar möglich, allerdings nur, solange eine Partei auch im Landtag vertreten ist. Die Grünen präsentierten ein Gutachten, laut dem es rechtlich nicht vorgesehen sei, das Geld zurückzuzahlen.
 
Völlig anders die Sicht des Landes, ebenfalls untermauert durch ein Gutachten: Nicht verbrauchte Klubförderungen seien "aufgrund der Zweckwidmung an das Land zurückzuzahlen". Nun wolle man eine Klärung der offenen Rechtsfrage durch den Verfassungsgerichtshof.
 
Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ) berief sich am Dienstag auch auf dieses Gutachten, laut dem man die Klubförderung aufgrund der bestehenden Rechtslage einfordern müsse, "und das tun wir auch". Die aktuelle Situation sei "ein Fall, den niemand zuvor gesehen hat".
Zur Vollversion des Artikels