Kärntner Ortstafeln

Ostermayer wehrt sich gegen Vorwürfe

01.07.2011


Alle Volksgruppenvertreter seien eingebunden, so der Staatssekretär.

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© TZ ÖSTERREICH/Bruna
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Staatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ) wehrt sich gegen Vorwürfe von Vertretern der Kroaten, Ungarn und steirischen Slowenen, wonach man bei den Verhandlungen zur Novelle zum Volksgruppengesetz nicht eingebunden gewesen sei: "Selbstverständlich" würden "immer jene Volksgruppen besonders eingebunden", für die sich "in einer Novelle des Volksgruppengesetzes unmittelbar etwas ändert", so Ostermayer am Freitag in einer Aussendung.

Dies sei "in einem monatelang dauernden, umfassenden und aufwändigen Prozess in sehr vielen Einzelgesprächen" bei der aktuellen Novelle so gewesen, "von der nunmehr einmal die zweisprachige wie auch die deutschsprachige Bevölkerung in Kärnten betroffen sind", hieß es in der Aussendung. Trotzdem seien bereits im Mai auch die Vorsitzenden der anderen Volksgruppenbeiräte über die Ergebnisse der Verhandlungen in Kärnten vom Bundeskanzleramt "schriftlich und mündlich informiert" worden.

Memorandum von allen unterschrieben
Der Staatssekretär verwies außerdem darauf, dass das Memorandum von allen Vertretern der Volksgruppen in Kärnten unterschrieben worden sei. Forderungen, die Vereinbarung aufzulösen oder erneut zu verhandeln, erteilte er eine Absage: "Ich gehe davon aus, dass eine Zusage gilt, dass ein Handschlag gilt und dass eine Unterschrift gilt."

Die aktuelle Gesetzesnovelle, in der auch ein alle Volksgruppen betreffendes Verschlechterungsverbot enthalten sei, dürfe außerdem "nicht als Endpunkt des Prozesses missverstanden werden". Seit mehr als einem Jahr liefen die Vorarbeiten zu einer umfassenden Novelle des österreichischen Volksgruppenrechtes - "hier wurden bereits bisher alle Volksgruppen in Österreich eingebunden und sie werden auch weiterhin eingebunden bleiben", betonte Ostermayer. Der Prozess solle bis Jahresende zu einem Ergebnis führen.

Auch Frage der Amtssprachen geklärt
In Sachen Amtssprachen habe der Verfassungsausschuss vergangenen Dienstag zusätzliche Klarstellungen getroffen, erklärte Ostermayer. Dabei sei auch unterstrichen worden, dass in jenen Gemeinden, in denen der Gebrauch der Amtssprache bewährte Praxis sei, dieser beibehalten werden solle. Die Möglichkeit zur Delegierung von Angelegenheiten an die Bezirkshauptmannschaften bestehe seit 1962, daran ändere sich nichts.

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