Verschärfungen

Kickl geht gegen "Asyl-Urlauber" vor

16.04.2018

Für Flüchtlinge wird’s ungemütlich: Machen sie daheim Urlaub, verlieren sie das Asylrecht.

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© APA/HANS PUNZ
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Wien. Das Asylrecht wurde schon einige Dutzend Male verschärft – doch der Plan von Innenminister Herbert Kickl geht weit über das Bisherige hinaus – das Gesetz wird nun am Mittwoch im Ministerrat beschlossen. „Wir haben größtes Interesse an einer strengeren, geordneten, effizienten und möglichst missbrauchssicheren Asylpolitik“, so Kickl gegenüber ÖSTERREICH.

 

Das Gesetz im Detail:

■ Asylurlauber: Reisen Flüchtlinge wieder in ihr Heimatland, „wird von Amtswegen ein Asyl-Aberkennungsverfahren eingeleitet und beschleunigt geführt“.
■ Handys: Stellen Flüchtlinge einen Asylantrag, werden Handy-Daten ausgelesen, um ihren Fluchtweg nachzuvollziehen. Ist er etwa in Griechenland in die EU eingereist, wird er zurückgestellt (Dublin-Fall).
■ Bargeld: Pro Person können künftig bis zu 840 Euro Bargeld abgenommen werden (auch für mitreisende Kinder), um die ersten drei Monate der Unterkunft zu finanzieren. 120 € dürfen die Flüchtlinge behalten.
■ Anschluss-Schubhaft: Wird ein Flüchtling aus der Strafhaft entlassen, soll er sofort in Schubhaft kommen.
■ Gebietsbeschränkung: Hat ein Flüchtling einen Ausreisebescheid in ein anderes (EU-)Land, darf er den Wohnbezirk nicht verlassen.
■ Spitäler: Wird ein Asylwerber aus einem Spital entlassen, muss er die Fremdenbehörden verständigen.
■ Staatsbürgerschaften: Wartefrist für Flüchtlinge wird von sechs auf zehn Jahre hinaufgesetzt. G. Schröder
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