"Bisserl kreativ sein"

Kickl will jetzt auch nach Syrien abschieben lassen

16.01.2019

Innenminister: Völkerrechtliche Bestimmungen sind auf Sinnhaftigkeit zu überprüfen.

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Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) drängt auf Verschärfungen bei der Aberkennung von Asyl. Völkerrechtliche Bestimmungen seien daher auf deren "Sinnhaftigkeit" zu überprüfen, erklärte er am Mittwoch vor dem Ministerrat. Auch spricht er sich dafür aus, in gewisse Regionen in das Bürgerkriegsland Syrien abzuschieben: "Es heißt, ein bisserl kreativ sein."

Kickl zeigte sich über die Frauenmorde in den vergangenen Wochen erschüttert: "Man kann bei diesen Dingen nicht einfach zur Tagesordnung übergehen." Zum einen will er sich daher auf europäischer Ebene für eine Änderung der Statusverordnung aussprechen, zum anderen kann er sich auch Änderungen im österreichischen Asylgesetz vorstellen. Konkret soll jede Form einer Straftat zu einem Aberkennungsverfahren führen. Auf die Journalistenfrage, ob dies für jeden Ladendiebstahl gelten soll, meinte der Minister: "Je niederschwelliger desto besser."
 

Man solle Täter nicht schützen

Man solle nicht die Täter schützen, indem man auf die Menschenrechte verweist, forderte er mit Blick auf die politischen Mitbewerber: "Ich habe es satt, dass wir mit einer Situation konfrontiert sind, wo Menschenrechte und internationale Vereinbarungen diejenigen schützen, die unseren Rechtsstaat mit Füßen treten und diejenigen auf der Strecke bleiben, die österreichische Staatsbürger sind." Derzeit würden internationale Regeln Österreich an diesem Vorgehen hindern, damit wolle er sich aber nicht abfinden, betonte Kickl weiter. Er erwartet sich für die Verschärfungen auch Zustimmung dazu aus allen Parteien und von Frauenorganisationen, denn: "Es kann ja niemand dagegen sein."
 
Kickl verwies darauf, dass er auf EU-Ebene bereits auf eine Änderung der Statusverordnung gedrängt habe, dazu sei es aber noch nicht gekommen. Daher soll es auch in Österreich eine Novelle des Asylgesetzes geben. Ziel sei der Schutz der österreichischen Bevölkerung und deshalb sollen auch völkerrechtliche Bestimmungen auf ihre "Sinnhaftigkeit" hin überprüft werden - "im Wissen, dass das wieder viele aufregen wird".
 
Zur Aussage des Wiener Neustädter Bürgermeisters Klaus Schneeberger (ÖVP) im Ö1-"Morgenjournal", wonach es auch in Syrien Gebiete gebe, in die man abschieben könnte, stellte Kickl fest: "Das sage ich schon lange. Es heißt, ein bisserl kreativ sein." Auch in Syrien gebe es nämlich Gebiete, die nicht vom Bürgerkrieg betroffen seien. Der Ressortchef will daher "die Gangart verschärfen", auch wenn er dabei mit "Konflikten" rechnet. Man habe nun eine "Sondersituation", daher brauche es auch neue Maßnahmen, so der Innenminister.
 

Kriminelle Asylwerber sollen schneller abgeschoben werden

Das Innenministerium prüft derzeit "alle Optionen" einer Verschärfung bei den Aberkennungsmöglichkeiten des Asylstatus bei Straffälligkeit. In einem "ersten Schritt" werde man die EU-Kommission und das EU-Vorsitzland Rumänien mit diesem Thema befassen und auch versuchen, weitere Mitgliedsstaaten an Bord zu holen, hieß es am Mittwoch aus dem Innenressort zur APA.
 
 
Aufbauen will das Innenressort dabei auf einem Vorschlag, den Österreich laut Ministeriums-Angaben bereits im Juni des vergangenen Jahres bei den Verhandlungen zur sogenannten "Status-Verordnung" auf EU-Beamtenebene eingebracht hat und der sich mit der Erweiterung der Aberkennungsmöglichkeiten beschäftigte.
 
Konkret geht es dabei um die Aberkennung nicht nur bei besonders schweren Verbrechen, sondern bereits bei schweren Verbrechen. Zusätzlich soll es nicht nur bei einem derartigen schweren Verbrechen zu einer Aberkennung kommen, sondern auch bei einer wiederholten Begehung von (niederschwelligen) Straftaten, wodurch Wiederholungstäter umfasst werden würden.
 
Ebenfalls vorgelegt wurden vom Innenressort die neuesten Daten zu Aberkennungsverfahren: Demnach wurden im Jahr 2018 insgesamt 5.991 Verfahrenseinleitungen durchgeführt und 3.382 Entscheidungen getroffen. Das ist ein Plus von 305,9 bzw. 291,4 Prozent gegenüber dem Jahr davor (1.476 Verfahrenseinleitungen und 867 Entscheidungen). Die Aberkennungsverfahren umfassen nicht nur jene Fälle, in denen aus strafrechtlichen Gründen der Asylstatus aberkannt wird, sondern auch andere, etwa bei freiwilliger Heimreise.
 

Abschiebung nur bei "besonders schweren Verbrechen" möglich

Begehen Flüchtlinge Verbrechen - etwa im Fall des 19-jährigen des Mordes in Wiener Neustadt verdächtigen Syrers -, wird immer der Ruf nach Abschiebung laut. Diese ist aber nur nach einer Verurteilung wegen eines besonders schweren Verbrechens und in sichere Drittstaaten möglich. Ist das Herkunftsland nicht sicher (wie Syrien), können nur gemeingefährliche Täter abgeschoben werden.
 
Voraussetzung für eine Abschiebung eines asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten ist die Aberkennung des Schutzstatus. Den rechtlichen Rahmen geben die sogenannte Status-Richtlinie und die Genfer Flüchtlingskonvention vor - und demnach ist ein Grund für die Aberkennung die Begehung eines "besonders schweren Verbrechens".
 
Was genau darunter zu verstehen ist, ist weder in den Richtlinien noch in den österreichischen Gesetzen genau erklärt, erläuterte Innenministeriums-Sprecher Christoph Pölzl. Die Definition ergibt sich aus der Judikatur. So hat der Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass z.B. Vergewaltigung, Tötungsdelikte, Kindesmisshandlung oder bewaffneter Raub besonders schwere Verbrechen sind. Als Verbrechen gelten generell im Strafrecht vorsätzliche Handlungen, die mit mehr als dreijähriger Haft bedroht sind. Fraglich ist mit Blick auf das Asylgesetz aber zum Beispiel, ob ein schwerer Raub ohne Waffe, bei dem es zu einer schweren Verletzung kommt, ein besonders schweres Verbrechen ist.
 

Straftäter muss gerichtlich verurteilt sein

Jedenfalls muss ein Straftäter rechtskräftig gerichtlich verurteilt sein, damit ihm der Asylstatus aberkannt werden kann - eine Anzeige allein reicht dafür nicht. Liegt das Urteil vor, führt das Bundesamt für Asylwesen das Aberkennungsverfahren durch.
 
Aber auch wenn es der Schutzstatus rechtskräftig aberkannt wurde, heißt das noch nicht, dass ein Straftäter abgeschoben werden kann. Besteht kein Rücknahmeabkommen mit dem Herkunftsland, droht ihm dort Tod oder Folter oder herrscht dort (Bürger)Krieg wie etwa in Syrien, dann ist eine Abschiebung laut Flüchtlingskonvention nur möglich, wenn ein Straftäter "eine Gefahr für die Gemeinschaft" des Landes bedeutet, also gemeingefährlich ist. Ist das nicht der Fall und findet sich das Herkunftsland nicht auf der Liste der "sicheren Drittstaaten", fällt der Betreffende nach Absitzen der Haft in den Status der "Duldung". Damit bleibt er zwar im Lande, hat aber weder ein Aufenthaltsrecht noch Zugang zum Arbeitsmarkt.
 
2018 wurden laut Angaben des Innenministeriums insgesamt 5.991 Aberkennungsverfahren eingeleitet und 3.382 Entscheidungen getroffen. Diese Verfahren gibt es aber nicht nur nach Straftaten, sondern z.B. auch bei einer freiwilligen Rückkehr. Aus Österreich abgeschoben wurden im Vorjahr 4.661 Menschen (das waren um 47 Prozent mehr als 2017). Durchschnittlich 42 Prozent von ihnen waren strafrechtlich verurteilt. Die anderen zwangsweise außer Landes verbrachten waren z.B. abgewiesene Asylwerber oder illegal hier Aufhältige.
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