Forderungen an die Regierung

Klimarat: Das sind die 90 Empfehlungen an die Politik

04.07.2022

Der Klimarat der Bürgerinnen und Bürger hat am Montag das Ergebnis seiner Arbeit präsentiert.  

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© APA/TOBIAS STEINMAURER
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100 zufällig ausgewählte Menschen hatten seit dem 15. Jänner an sechs Wochenenden in zehn Arbeitsgruppen eine Vielzahl an möglichen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2040 erarbeitet. 15 Wissenschaftler und ein Moderationsteam begleiteten den Prozess. Die Ergebnisse werden am Nachmittag der Bundesregierung übergeben.

Der Klimarat einigte sich auf mehr als 90 Empfehlungen für ein klimagesundes Österreich. Er hat dabei die Handlungsfelder Mobilität, Energie, Ernährung und Landnutzung, Konsum und Produktion sowie Wohnen in Kleingruppen so lange diskutiert und verhandelt, bis sich die Teams weitestgehend einig waren. Danach ging es mit den Vorschlägen ins große Plenum, bis auch dort weitgehend Einigkeit herrschte. 

ALLGEMEINE EMPFEHLUNGEN

Grundrecht auf Klimaschutz:

Dessen Umsetzung steht ganz oben in den Empfehlungen. Dieses soll sicherstellen, dass Ziele wie das Pariser Klimaabkommen oder die Klimaneutralität in Österreich bis 2040 auch umgesetzt werden.

Abschaffung klimaschädlicher Subventionen:

Alle Förderungen sind transparent zu machen und nach Klimawirkung zu bewerten. Klimaschädliche Förderungen, die abgeschafft werden sollen, sollen dabei identifiziert werden. Die eingesparten Finanzmittel werden für Innovationen und Investitionen in den Klimaschutz verwendet.

Grenzüberschreitende Allianzen:

Auf Regierungsebene soll eine Klimakonferenz mit den Nachbarländern organisiert werden. Zudem soll ein "Treffen der Klimaräte" stattfinden.

Bewusstseinsbildung für "unbequeme Maßnahmen":

Eine Voraussetzung für das Gelingen der Klimawende ist laut Klimarat die Akzeptanz der Bevölkerung von Maßnahmen. Dadurch soll eine echte Bereitschaft zur Verhaltensänderung entstehen, insbesondere bei der Generation der "Babyboomer".

ENERGIE

Klimaschutzgesetz: Der aktuelle Entwurf für das Klimaschutzgesetz muss auf seine Wirksamkeit für die CO2-Neutralität geprüft, bis Ende des dritten Quartals verabschiedet werden und unmittelbar in Kraft treten.

Emissionsfreie Energie:

Strom soll bis 2030 zur Gänze aus Erneuerbaren gewonnen werden. Heizen oder Kühlen bis 2040.

Preisgestaltung für Energieversorger:

Tarife für private Haushalte bzw. Kleinkunden sollen umgestellt werden. Der Preis pro Energieeinheit soll bei Mehrverbrauch verteuert, bei geringem Verbrauch verbilligt werden.

Fossile Energie:

Alle Subventionen für fossile Energie müssen schrittweise zurückgenommen und nach fünf Jahren komplett abgeschafft werden.

CO2-Bepreisung:

Um die Lenkungswirkung des CO2-Preises sofort zu erhöhen, muss dieser jährlich angehoben werden: Bis 2025 auf 120 Euro und bis 2030 auf 240 Euro je Tonne. Die Hälfte der Einnahmen sollen für einen Klimabonus verwendet werden, der Rest für Klimaschutzmaßnahmen.

Bodenversiegelung:

Bereits versiegelte Flächen - etwa landwirtschaftlicher Betriebe, des Handels oder von öffentlichen Gebäuden - sollen zur Energiegewinnung genutzt werden, weitere Bodenversiegelung muss vermieden werden.

Finanzdienstleister:

Einheitliche gesetzliche Rahmenbedingungen sollen geschaffen werden, die klimafreundliche Investitionen fördern und klimaschädliche Investitionen bestrafen.

Unternehmen:

Klimafreundliche Investitionen sollen, etwa durch Kreditgarantien und Investitionszuschüsse, gefördert werden, klimaschädliche bestraft. Vorgeschlagen werden auch verpflichtende Energieeffizienz-Prüfungen von Betrieben samt Bonus-Malus System.

Green Investments:

Für klimafreundliche Investitionen muss der Zugang zu Krediten vereinfacht und eine höhere steuerliche Abschreibung ermöglicht werden.

KONSUM UND PRODUKTION

Parteiunabhängige Klimakommission:

Diese soll Gesetze, Regulierungen und Strategien auf ihre Klimawirksamkeit evaluieren, Verbesserungen vorschlagen und Empfehlungen formulieren. Die Ergebnisse werden dem Parlament und den Landtagen präsentiert.

Reparierbarkeit von Produkten:

Die Herstellergewährleistung muss zeitlich massiv ausgeweitet und rechtlich verankert werden. Der Einbau von Sollbruchstellen in Geräten soll durch geeignete Maßnahmen verhindert und verboten werden. Die Vernichtung von Neuwaren, etwa im Online-Handel, gehört verboten.

Werbung:

Werbung für klimaschädliche Produkte soll eingeschränkt bzw. ganz verboten werden.

ERNÄHRUNG UND LANDNUTZUNG

Politische Anreize:

Eine klimafreundliche Ernährung soll nicht über Verbote, sondern primär über Anreize gefördert werden. Dies soll den Fleischverzehr um zwei Drittel reduzieren.

Preisgestaltung bei Lebensmitteln:

Durch Besteuerung auf Basis von Umweltfolgen sollen klimafreundliche Produkte gegenüber klimaschädlichen Produkten preislich bessergestellt werden.

Treibhausgas-Zölle:

Diese betrifft Importe aus Drittstaaten und basiert auf dem Klimafußabdruck. Klimafreundliche werden hingegen besonders gefördert.

Vernichtungsverbot für Lebensmittel:

Lebensmittel mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum, die noch genießbar sind, sollen im Verkauf bleiben und gegebenenfalls an Sozialmärkte bzw. soziale Einrichtungen weitergegeben werden. Ungenießbare Lebensmittel werden hingegen in Biogasanlagen verwertet.

Großküchen:

Insbesondere Kantinen der öffentlichen Hand müssen mehr saisonales, frisches Gemüse und weniger Fleisch anbieten. Die Politik soll einen gesetzlichen Rahmen schaffen, damit Großküchen und Restaurants künftig verschiedene Portionsgrößen anbieten.

Großpackungen:

Diese verleiten dazu, mehr zu kaufen, als eigentlich benötigt wird. Wo möglich, sollen Lebensmittel einzeln und unverpackt angeboten werden.

Mengenrabatte:

Aktionen und Rabatte wie "eins plus eins gratis" gehören verboten, da diese zur Lebensmittelverschwendung verleiten.

WOHNEN:

Sofortige Offensive Sanierungsförderung (SOS 2024):

Für die Sanierung aller Bestandsbauten im Wohnbereich soll ab 2024 ein staatliches Sanierungsförderungsprogramm aufgelegt werden, das schnell und unbürokratisch zugänglich ist.

Bodenversiegelung:

Sanierungen sollen höher gefördert werden als Neubauten. Die Raumordnungskompetenz soll bis 2024 von Gemeinde- auf Landesebene verlagert werden. Baubewilligungen auf gewidmeten Flächen dürfen erst erteilt werden, wenn es im Umfeld nicht bereits verfügbare Bestandsbauten gibt, die leer stehen. Bei gewidmeten, aber unbebauten Baugrundstücken, ist eine Bebauungsfrist von drei Jahren einzuführen.

Miete:

Eigentümer sind verpflichtet, leer stehende Wohnungen und Häuser zu melden.

MOBILITÄT:

Mobilität soll als gesellschaftliches Grundbedürfnis anerkannt werden. Innerhalb von 15 Minuten Gehzeit soll ein Angebot zur Verfügung stehen, 24 Stunden pro Tag und sieben Tage pro Woche. Der öffentlicher Verkehr muss weiter ausgebaut werden, ebenso Rad- und Gehwege.

Steuern:

Autos und Motorräder sollen je nach Energieverbrauch besteuert werden. Auch Zweit- und Drittfahrzeuge innerhalb eines Haushalts sollen höher besteuert werden.

Verbrennungsmotoren:

PKW mit Verbrennungsmotoren dürfen ab 2027 nicht mehr zugelassen werden. Gleichzeitig müssen Elektrofahrzeuge gefördert werden.

Verkehr:

Parkraumbewirtschaftung soll verstärkt, City-Maut und autofreie Innenstädte weiter forciert werden. Die Anzahl oberirdischer Stellplätze soll deutlich reduziert werden.

Güterverkehr:

Klimafreundlicher Güterverkehr wird forciert, gleichzeitig soll die Maut für klimaschädigende LKW massiv erhöht werden.

Pendler:

Pendlerpauschale und Kilometergeld sollen ebenfalls ökologisiert werden. Hier sollen mehr Anreize zur Öffi-Nutzung geschaffen und die Entfernung vom Wohnort zum nächsten öffentlichen Verkehrsknotenpunkt berücksichtigt werden.

Tempolimits:

Empfohlen wird auf Bundes- und Landstraßen 90km/h, innerorts auf Hauptstraßen 50km/h und auf Nebenstraßen 30km/h.

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