Heute im Ministerrat

Kopftuchverbot beschlossen: Bis zu 1.000 Euro Strafe

10.09.2025

Die Regierung hat das Kopftuch für Schülerinnen unter 14 Jahren an Schulen verboten. Heute im Ministerrat ist das schon beschlossen worden. Wer dagegen verstößt, muss mit hohen Strafen rechnen.

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© APA/dpa/Monika Skolimowska
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Heute hat die Regierung das Kopftuchverbot für unter 14-jährige Schülerinnen beschloßen. oe24 liegt der Vortrag an den Ministerrat vor. 

Kopftuch-Verbot an allen Schulen

  • Mädchen unter 14 Jahren sollen während des Schulbesuchs kein Kopftuch tragen dürfen. 
  • Ziel ist nach Regierungsangaben, „frühzeitige geschlechtsspezifische Zuschreibungen“ und „ehrkulturelle Verhaltenspflichten“ zu verhindern und die Selbstbestimmung der Mädchen zu stärken. 

Das Verbot ist im Entwurf zur Änderung des Schulunterrichtsgesetzes und des Privatschulgesetzes vorgesehen. Es betrifft also alle öffentlichen Schulen und auch Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht in Österreich. 

Teils hohe Strafen

Eltern der Kinder werden mit Strafen von bis zu 1.000 Euro rechnen können, falls ihre Töchter unter 14 Jahren trotzdem ein Kopftuch an der Schule tragen. Im Gesetzesentwurf ist ein abgestuftes System vorgesehen.

Strafen sollen erst das letzte Mittel sein. Die Schritte sehen so aus:

  • Gespräch mit der Schülerin: Die Schulleitung klärt Hintergründe, erklärt das Verbot und prüft, ob familiärer oder sozialer Druck besteht.
  • Informationsschreiben an die Eltern: Darin wird das Verbot erläutert und auf mögliche Folgen bei wiederholtem Verstoß hingewiesen.
  • Eltern-Gespräche: Es folgen Gespräche mit den Eltern, der Schulleitung und Fachpersonal der Bildungsdirektion.
  • Verwaltungsstrafen: Erst wenn alle pädagogischen Maßnahmen ausgeschöpft sind, können Verwaltungsstrafen verhängt werden. Diese betragen dann wohl bis zu 1.000 Euro Geldstrafe für die Eltern.

Die Regierung will gegen Erwartungen vorgehen, die im "Widerspruch zur Werteordnung einer demokratischen Gesellschaft" stehen. Junge Mädchen sollten im Rahmen des Schulbesuchs nicht frühzeitig religiösen oder gesellschaftlichen Erwartungen unterworfen werden.

 "Kinderrechte dürfen nicht unter dem Deckmantel der Religion eingeschränkt werden. Es gilt daher, dem Kopftuch bei Mädchen als sichtbarem Ausdruck von Geschlechterungleichheit und sozialer Kontrolle entschieden entgegenzutreten", heißt es im Ministerratsvortrag.

© APA/dpa/Frank Rumpenhorst

"Besonders junge Mädchen in patriarchal geprägten, oftmals muslimischen Familien befinden sich häufig in einem Spannungsfeld zwischen dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung und den Erwartungen ihres sozialen oder kulturellen Umfelds", heißt es weiter. Dem will die Regierung jetzt - auch unter Androhung von Geldstrafen - vorbeugen.

Wer kontrolliert und verhängt Strafen?

In erster Linie liegt die Verantwortung bei der Schulleitung. Wenn ein Mädchen trotz Verbot ein Kopftuch trägt, muss die Direktorin/der Direktor aktiv werden – also das Gespräch suchen, dokumentieren und die Eltern informieren.

Falls das nichts bringt, wird die Bildungsdirektion eingeschaltet. Dort gibt es geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das weitere Vorgehen begleiten.

Strafen: Wenn auch das nicht hilft, können Verwaltungsstrafen gegen die Eltern verhängt werden (von bis zu 1.000 Euro).

Zuständig dafür sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Das sind die Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate in den Städten. 

"Es geht um den Schutz von Kindern"

Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) sagt: "Es geht um den Schutz von Kindern und um gleiche Chancen für alle Mädchen in Österreich. Ein achtjähriges Mädchen gehört nicht unter ein Kopftuch. Ein Kind soll spielen, klettern, träumen, lernen und sich bewegen – nicht sexualisiert und religiös verschleiert werden. Wir wollen, dass Mädchen in unserem Land frei, sichtbar und selbstbewusst aufwachsen können."

SPÖ-Klubobmann Philip Kucher pflichtet ihr bei: "Jeder Schritt Richtung Selbstbestimmung von Frauen musste immer gegen Widerstände erkämpft werden. Gegen konservative, reaktionäre oder kirchliche Widerstände. Ob Kinderkopftuchzwang oder radikale Abtreibungsgegner, ich bin nicht bereit, Fragen der Gleichstellung neu zu diskutieren. Mit niemandem und nie mehr. Österreich ist ein freies Land, in dem alle Kinder alle Chancen haben sollen. Schulen sollen ein Ort des ungestörten Lernens und Entfaltens sein. Ein Ort, möglichst frei von Zwängen und Pflichten, die kleinen Mädchen – meist von Männern – auferlegt werden. Die einzige Pflicht, die in der Schule gelten sollte, ist die Schulpflicht."

Klubobmann und NEOS-Integrationssprecher Yannick Shetty sagt zum Kopftuchverbot: "Gerade frühzeitige geschlechtsspezifische Zuschreibungen, die beispielsweise als Ausdruck einer ehrkulturellen Verhaltenspflicht verstanden werden können, können die individuelle Entwicklung, Integration und Selbstbestimmung junger Mädchen in einer für die Entwicklung des Selbstwert- und Körpergefühls entscheidenden Lebensphase erheblich einschränken. Ein Kopftuchverbot für unter 14-Jährige unterstützt die Gleichbehandlung aller Schülerinnen unabhängig von ihrer äußeren Erscheinung."
  

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