Von National- und Bundesrat

Krisengesetze werden Sonntag beschlossen

13.03.2020

Sonntag 9 Uhr wird dann eine auf etwa drei Stunden anberaumte Plenarsitzung abgehalten, zu deren Abschluss die Novellierung des Epidemiegesetzes beschlossen wird. 

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© APA/HERBERT NEUBAUER
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Wien. Die Krisengesetze zum Coronavirus werden am Sonntag vom Nationalrat beschlossen. Bis dahin ist ein wahrer Sitzungsmarathon im Hohen Haus angesetzt. Was genau beschlossen wird, sollte spätestens am Samstagvormittag feststehen. Bis dahin soll die Opposition die Gesetzesvorlagen erhalten.
 
Vom parlamentarischen Prozedere ist geplant, dass es Samstagnachmittag ab 17 Uhr zwei kurze Sitzungen des Nationalrats gibt, bei denen Anträge eingebracht bzw. dem zuständigen Budgetausschuss zugewiesen werden. Dieser wird die Vorhaben gleich danach ab 18 Uhr behandeln.
 
Sonntag 9 Uhr wird dann eine auf etwa drei Stunden anberaumte Plenarsitzung abgehalten, zu deren Abschluss die Novellierung des Epidemiegesetzes beschlossen wird. Abgeschlossen wird das Prozedere im Parlament dann am Nachmittag mit einem Plenum der Länderkammer. Danach braucht es nur noch die Zustimmung des Bundespräsidenten sowie die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
 
Dass die Zeit so drängt, hängt damit zusammen, dass die geplanten Verbote - also der eingeschränkte Verkauf im Handel sowie die Restriktionen in der Gastronomie - schon am Montag in Kraft treten sollen. Heikel sind etwa Entschädigungsfragen für betroffene Gebiete.
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