Selektive Ermittlung

Kurz: Schwere Vorwürfe gegen WKStA

03.02.2026

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft habe im Ermittlungsverfahren zur angeblichen Inseraten-Causa das Objektivitätsgebot verletzt und Daten bewusst verzerrt dargestellt, so Ex-Kanzler Sebastian Kurz. 

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© APA/GEORG HOCHMUTH
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Ex-Kanzler Sebastian Kurz fährt im Verfahren zur angeblichen Inseraten-Causa nun schwere Geschütze gegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auf: Kurz-Anwalt Werner Suppan hat Ende Jänner zwei Eingaben in den Ermittlungsakt eingebracht, in denen er massive Vorwürfe gegen die Staatsanwälte erhebt. 

"Selektive Ermittlungsführung"

Konkret wirft der Ex-Kanzler der WKStA eine Verletzung des Objektivitätsgebots und eine bewusste Falschdarstellung von Daten vor. "Es besteht der Verdacht, dass vergleichbare Sachverhalte, insbesondere Inseraten- und Informationskampagnen öffentlicher Rechtsträger, nicht nach einheitlichen Maßstäben beurteilt wurden. Dies begründet den objektiv nachvollziehbaren Verdacht einer selektiven Ermittlungsführung", heißt es in der Kurz-Stellungnahme.

Gewessler inserierte "Raus-aus-Öl-Bonus" um 8 Millionen Euro in Standard & Co. 

Während die WKStA die Bewerbung des Familienbonus Plus durch Inserate als unzulässige Verwendung öffentlicher Mittel darstellt, wurden "vergleichbare Informations- und Werbekampagnen anderer Ressorts bislang nicht mit derselben strafrechtlichen Intensität geprüft oder problematisiert". Als Beispiel wird etwa der "Raus-aus-Öl-Bonus" genannt, für den die grüne Klimaministerin Leonore Gewessler im Jahr 2024 insgesamt 8 Millionen Euro (!) inserierte - überproportional in ihr wohlgesonnenen Medien wie dem Standard oder Puls 4

Die WKStA-Ermittlungen bezüglich der Bewerbung des Gastrogutscheins der Stadt Wien seien im September 2025 ebenfalls eingestellt worden, argumentieren die Kurz-Anwälte.

Hat WKStA Daten absichtlich falsch dargestellt?

Schwerwiegend ist auch der Vorwurf, dass die WKStA Daten zu Inseratenschaltungen bewusst verfälscht dargestellt habe. In der Tat zeigt die Medien-Transparenz-Datenbank klar, dass es ab den Jahren 2016 keinen auffälligen Anstieg der Regierungsinserate bei den drei reichweitenstärksten Medien Krone, ÖSTERREICH und Heute gegeben habe. Weiters heißt es in der Kurz-Stellungnahme: "Die WKStA schränkt den Beobachtungszeitraum willkürlich ein." 2015 gab es einen faktischen Inseratenstopp des Finanzministeriums, die Ausgaben haben sich ab 2016 lediglich wieder auf das zuvor übliche Niveau bewegt - inflationsbereinigt erreichten die Werte 2018 das Niveau von 2011. "Ein klarer Hinweis auf völlige Unauffälligkeit." Die WKStA habe hingegen einen Datenzeitraum (ab 2015) herangezogen, der "verzerrend wirkt", die daraus gezogenen Schlussfolgerungen seien "sachlich unrichtig". 

"WKStA hätte Verfahren längst einstellen müssen"

"Wir haben mehrfach aufgezeigt, dass die WKStA Gleiches nicht gleich behandelt, womit der Objektivitätsgrundsatz im Ermittlungsverfahren verletzt wird. Würde die WKStA nämlich objektiv ermitteln, hätte sie das Verfahren schon längst von selbst einstellen müssen", so Kurz-Anwalt Werner Suppan.