Dienstrecht

Lehrerreform dauert bis 2060

21.10.2016

Lange Übergangsfristen führen zu mehr Verwaltungsaufwand und höheren Kosten.

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© Getty Images (Symbolbild)
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2013 wurde das neue Lehrerdienstrecht beschlossen, das vor allem für Lehrer an den Bundesschulen (AHS, BMHS) eine höhere Lehrverpflichtung bringt. Bis die Reform an allen Schulen ankommt, wird es allerdings laut einem aktuellen Rechnungshof-Bericht bis 2060 dauern. Für Junglehrer ist das neue Dienstrecht nämlich erst 2019/20 Pflicht, freiwillig hat es bisher kaum ein Bundeslehrer gewählt.

Durch die lange Übergangsfrist werde "die vollständige Umstellung auf das neue Dienstrecht erheblich hinausgezögert", kritisiert der Rechnungshof in dem am Freitag veröffentlichten Bericht zum Dienstrechtsvergleich neu/alt von Bundeslehrern. Demnach haben sich 2014/15 gerade einmal drei Prozent der Neo-Bundeslehrer (48 von 1.477) freiwillig für das neue Modell entschieden. Lehrer, die bereits unterrichten, haben keine Umstiegsmöglichkeit.

"Schleppende Umsetzung"

Diese "schleppende Umsetzung" der Reform bis zum erwarteten Vollausbau im Schuljahr 2059/60 führt laut Rechnungshof zu mehr Verwaltungsaufwand (weil altes und neues Dienstrecht lange parallel laufen) sowie mehr Personalbedarf (plus 511 Vollbeschäftigungsäquivalente). Die finanziellen Folgen: Bei einem Start des neuen Dienstrechts schon mit dem Schuljahr 2015/16 hätte man bis 2060 2,19 Milliarden Euro einsparen können. Wegen der Übergangsfrist sei nun allerdings nur mit Einsparungen von 1,12 Mrd. Euro zu rechnen.

Einer der Hintergründe ist die Struktur des alten Dienstrechts: Weil das Bundeslehrerdienstrecht je nach Fach unterschiedliche Lehrverpflichtungen vorsieht, unterrichten die Pädagogen in der Praxis zwischen 17,14 und 26,67 Wochenstunden. Da in diesem komplizierten System in der Regel keine Auslastung eines Lehrers von genau 100 Prozent möglich ist (niemand kann 0,14 bzw. 0,67 Stunden unterrichten, Anm.), fallen automatisch fix eingeplante Überstunden an. Insgesamt rund zwölf Prozent des Unterrichts sind solche Dauermehrdienstleistungen, die Hälfte davon liegt am komplexen Werteinheitensystem. Ohne Übergangsfrist hätten die Dauermehrdienstleistungen fast um die Hälfte reduziert werden können, so der RH.

Doch auch am neuen Dienstrecht übt er Kritik: Zwar gibt es hier eine generelle Unterrichtsverpflichtung von 24 Wochenstunden (davon mindestens 22 im Klassenzimmer), und zwar für Bundes- wie auch Landeslehrer (v.a. Volksschule, Neue Mittelschule). In bestimmten Fächern in der Oberstufe sind die Stunden aber wie im alten Bundeslehrer-Dienstrecht mehr wert, in der Praxis muss ein Lehrer mit Fächern wie Deutsch oder Mathematik deshalb nur 20 bis 22 Stunden unterrichten. "Dadurch wird die Einheitlichkeit der Unterrichtsverpflichtung konterkariert", so der RH. Außerdem bringe das neue Dienstrecht eine höhere Lebensverdienstsumme, obwohl nur die Unterrichtsverpflichtung und nicht die Gesamtarbeitszeit erhöht wurde.

Kritik

Bemängelt wird außerdem, dass die Regierung "die Möglichkeit (...) außer Acht gelassen" habe, die Lehrverpflichtung im alten Dienstrecht und damit für alle schon an den Schulen unterrichtenden Lehrer auf den Durchschnittswert des neuen Dienstrechts (21,36 Wochenstunden) anzuheben. Mit dieser Maßnahme hätte man 2.365 Lehrer (Vollbeschäftigungsäquivalente) einsparen können, rechnet der Rechnungshof vor.

Seine Empfehlungen für die Zukunft: Die Übergangfrist für das neue Dienstrecht soll verkürzt werden. Dieses sollte Lehrer außerdem verpflichten, ihre (im Gehalt berücksichtigten) Vor- und Nachbereitungszeiten zu dokumentieren. Nach einer Evaluierung sollten dann auch die Fächervergütungen entsprechend angepasst werden. Änderungsbedarf sieht der Rechnungshof außerdem bei den Beratungsstunden, von denen bis zu zwei in die Lehrverpflichtungen eingerechnet werden können: Gibt es hier weniger Bedarf, sollen die vorgesehenen Wochenstunden auch für (Förder-)Unterricht eingesetzt werden können.

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