Fall Fernandes

Ministerinnen kämpfen gegen sexualisierte Deepfakes

29.03.2026

Weiterentwicklung von Österreichs Nationalem Aktionsplan angekündigt. Fall Fernandes/Ulmen als Auslöser.

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Nach der in Deutschland ausgelösten Diskussion um ein Verbot von sexualisierten Deepfakes haben Justizministerin Anna Sporrer und Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (beide SPÖ) Maßnahmen im Kampf gegen digitale Gewalt angekündigt. "Wir werden nicht zulassen, dass künstliche Intelligenz zur Waffe gegen Frauen wird", hieß es am Sonntag in einer Aussendung von Sporrer. Die Ministerinnen standen dazu diese Woche im Austausch mit Vertreterinnen einer aktuellen Initiative.

Auslöser war die Schauspielerin Collien Fernandes, die kürzlich mit schweren Vorwürfen gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen an die Öffentlichkeit gegangen ist. Dabei geht es unter anderem um das Erstellen und Verbreiten von gefälschten, mithilfe künstlicher Intelligenz generierten pornografischen Aufnahmen von ihr. Fernandes erstattete Anzeige gegen Ulmen. Ulmen bestreitet die Vorwürfe über seinen Anwalt vehement. Der Fall löste eine Welle der Empörung weit über die Landesgrenzen hinweg aus.

Sporrer und Holzleitner suchten deshalb den persönlichen Austausch mit den Vertreterinnen einer Initiative gegen digitale Gewalt. Ein Forderungskatalog mit entsprechenden Maßnahmen erhielt bisher die Unterstützung von mehr als 250 prominenten Frauen aus Deutschland und Österreich. Laut Aussendung sprachen die Ministerinnen gemeinsam mit der Juristin, Expertin für Gleichberechtigung und CEO von Female Founders, Natascha Fürst, und der Autorin Gertraud Klemm über die Kernforderungen der Initiative. Themen waren dabei unter anderem die Strafbarkeit sexualisierter Deepfakes oder auch das Konsensprinzip "Nur Ja heißt Ja".

Weiterentwicklung von Nationalem Aktionsplan angekündigt

"Wir müssen der missbräuchlichen Verwendung von Deepfakes und digitaler Gewalt entschlossen entgegentreten. Deshalb arbeiten wir in Österreich aktuell mit Hochdruck daran, die Erstellung und Verbreitung von solchen Inhalten klar zu sanktionieren", hieß es von Sporrer. Am Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen müsse konsequent weitergearbeitet werden.

Für Frauenministerin Holzleitner sei digitale Gewalt, wie etwa sexualisierte Deepfakes, keine neuen Randphänomene. Vielmehr zeige sich dabei ein strukturelles Problem, das sich durch alle Gesellschaftsschichten ziehe und sowohl Würde als auch Selbstbestimmung "von Frauen massiv angreift". Es herrsche Handlungsbedarf und es brauche eine konsequente politische Antwort. Gewaltschutz müsse online wie offline gelten.

Rechtsvergleich in Auftrag gegeben

Um bestehende Schutzlücken zu schließen, habe Sporrer deshalb einen umfassenden Rechtsvergleich in Auftrag gegeben. Dabei sollen die Rechtslagen in der EU, speziell aber in Österreich, Deutschland und Spanien gegenübergestellt werden.

Holzleitner will in den kommenden Wochen zentrale Akteure aus Politik, von Plattformen, Sicherheitsbehörden und aus der Zivilgesellschaft zusammenbringen, um konkrete Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen zu erarbeiten und umzusetzen.

Auf EU-Ebene arbeite Österreich zudem an der Umsetzung einer entsprechenden Richtlinie mit. Diese stellt die nicht einvernehmliche Manipulation von Material, das sexuelle Handlungen vortäuscht, explizit unter Strafe. Das Justizministerium prüft derzeit im Rahmen dieser Umsetzung, ob eine ausdrückliche Erfassung von Deepfakes in Tatbeständen wie der gefährlichen Drohung oder dem Cybermobbing über die bestehenden Regelungen hinaus notwendig ist, hieß es in der Aussendung.

Bestehende Möglichkeiten für Betroffene

Akut Betroffene können bereits jetzt gegen Deepfakes vorgehen. Einerseits sollen sofort Beweise gesichert werden, etwa über die Anfertigung von Screenshots, und Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Die Ministerien informierten über folgende Möglichkeiten, sich zu wehren.

Zivilrechtlich können Betroffene Unterlassung und Löschung gemäß dem Urheberrechtsgesetz (§ 78 UrhG) fordern sowie Schadenersatzansprüche geltend machen. Da Bilder rechtlich wie Worte gewertet werden, können auch Ansprüche wegen Beleidigung oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB) entstehen.

Strafrechtlich können Deepfakes bereits unter Tatbestände wie Cybermobbing (§ 107c StGB), sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen (§ 218 Abs 1b StGB) oder Begleitdelikte wie Erpressung und gefährliche Drohung fallen.

Zudem haben Gewaltopfer im Strafverfahren unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung (§ 66 Abs 2 StPO).

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