Wiener Terrorprozess

Mohamed ist sehr wohl verhandlungsunfähig

09.02.2009

Laut Internist ist der Hauptangeklagte im Terror-Prozess in gutem Zustand - Der Arzt glaubt ihm den behaupteten Hungerstreik gar nicht.

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Am Wiener Straflandesgericht ist am Dienstag der Prozess gegen Mohamed Mahmoud und Mona Salem fortgesetzt worden. Laut Anklage soll sich das Paar in einer Terrorvereinigung - nämlich der al-Qaida - betätigt haben. Zu Beginn der Verhandlung eklärte der 23-Jährige allerdings, er fühle sich in Folge seines Hungerstreiks nicht verhandlungsfähig. Das führte zu einer längeren Verhandlungspause.

"Ich bin sehr geschwächt"
"Ich kann nicht verhandeln, weil ich schwach bin", deponierte der Angeklagte, der nach eigenen Angaben seit 19. Dezember in seiner Zelle im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus keine feste Nahrung mehr zu sich genommen hat. Er will damit auf Behinderungen seitens der Sicherheitsbehörden und des Gerichts aufmerksam machen, die es ihm nach seiner Darstellung unmöglich machen, seine Schuldlosigkeit zu beweisen.

Internist widerspricht
Kurz nach Mittag hatte der herbeigerufene Internist Mohamed untersucht, mit dem Ergebnis, der Patient befinde sich in gutem Allgemein- und Ernährungszustand. Der Terror-Verdächtige sei auf jeden Fall verhandlungsfähig, so der Arzt. Damit ist der Fortgang des Verfahrens vorerst gesichert.

Nur eine Schlankheitskur
Der Internist konnte keine organischen Beschwerden feststellen: Puls und Lungenfunktion seien stabil, die Sauerstoffsättigung betrage 98 Prozent, so der Experte. Er bezweifelte sogar, dass Mohamed im Gefängnis gar keine Nahrung zu sich genommen hat: "Wenn man zwei Wochen überhaupt nichts isst, nimmt man mehr ab." Der nunmehrige Gewichtsverlust entspreche eher einer therapeutischen Gewichtsabnahme in einem Rehab-Zentrum.

"Kontrolliert abgenommen"
Davor hatte schon Helene Pigl, die Leiterin der Justizanstalt Josefstadt, die Verhandlungsunfähigkeit bezweifelt. Mohamed sei vor dem heutigen Termin vom Anstaltsarzt begutachtet worden. "Er hat festgestellt, dass er in Ordnung ist", so Pigl. Sie widersprach dem Angeklagten auch in seiner Behauptung, seit 19. Dezember keine feste Nahrung zu sich genommen zu haben: "Gewisse Dinge isst er ja. Obst, Gemüse. Er hat noch 90 Kilo. Er hat kontrolliert abgenommen."

Aus derzeitiger Sicht sind die Urteile noch für den 20. Februar geplant.

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