Anspruch laut EU-Recht

Müssen wir Flüchtlingen Entschädigung nachzahlen?

21.11.2016

Anspruch auf Verpflegung, Unterkunft, Krankenversicherung und Taschengeld.

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© Reuters
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Dass beim Ansturm von Flüchtlingen auf Österreich im vergangenen Jahr nicht alle versorgt werden konnten, widerspricht dem Anspruch auf Grundversorgung. Den Asylwerbern gebühren Sach- oder Geldleistungen, zwischen denen sie laut EU-Recht wählen können. Das geht aus einem Bericht der „Presse“ hervor.

Nun könnte Österreich einer Flut von Nachzahlungs-Klagen entgegensehen. Den Asylwerbern gebührt Verpflegung, Unterkunft, eine Krankenversicherung und daneben ein kleines Taschengeld, das ihnen der Staat laut EU-Gesetzen zur Verfügung stellen muss.

Auch wenn der Staat mit der Vielzahl der Menschen überfordert war: Das Unterlassen jeglicher Fürsorge durch den Staat war rechtswidrig, und auch wenn Hilfsorganisationen und Privatpersonen einsprangen, so sind die Forderungen einklagbar.

Der Anspruch auf Grundversorgung entsteht laut „Presse“-Bericht mit dem Zeitpunkt des Antrags auf internationalen Schutz. Die Vollauslastung der Aufnahmenetze rechtfertigt auch vorübergehend nicht die Vorenthaltung von Grundversorgungsleistungen.

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