Prozess

Muss Strasser jetzt in eine Doppel-Zelle?

15.01.2013

Wird Ersturteil bestätigt: Haft in Wien - Nur in Einzelzelle, wenn eine frei ist.

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© TZ Österreich
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Am Montag wurde Ex-Innenminister Ernst Strasser wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Strasser ist vorerst auf freiem Fuß und für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Verurteilt ihn jedoch auch das Höchstgericht, „wird er seine Strafe voraussichtlich in der Justizanstalt Simmering antreten“, sagt Peter Prechtl, Leiter der Vollzugsdirektion, zu ÖSTERREICH.

Staatsanwaltschaft: Ernst Strasser kein Kronzeuge
Dass Strasser als Kron­zeuge in anderen Verfahren aussagt und dadurch freigeht, ist undenkbar. „Er hat darauf kein Anrecht, weil er schon verurteilt ist“, heißt es dazu aus der Staatsanwaltschaft.

In Simmering sitzen derzeit 400 Insassen ihre Strafen von fünf bis sechs Jahren ab – Täter von Eigentums-, Suchtgiftdelikten oder Körperverletzungen.

Für den Promi Strasser gebe es aber keine Extras. „Wäre bei Strafantritt keine Einzelzelle frei, müsste er in eine Doppelzelle. Wir sind sehr bemüht, dass es keine Bevorzugung gibt“, sagt Prechtl. Strasser würde zuerst in geschlossenen Vollzug kommen und einer Arbeit nachgehen. Prechtl: „Für ihn käme eine Tätigkeit in der Administration oder Bibliothek infrage.“ Mindestens zwei Jahre bliebe Strasser Simmering-Häftling, erst dann kann er den Antrag auf Fußfesseln stellen.

Strasser wäre nicht der erste Prominente in Simmering: Bis 12. Februar sitzt dort Ex-Libro-Chef André Rettberg ein.

Strasser-Richter: "Ich bin nicht gnadenlos"

Sein Urteil über Ex-Innenminister Ernst Strasser hat für Diskussionsstoff gesorgt. Einen Tag nach dem Prozess sitzt Richter Georg Olschak (48) entspannt in seinem Büro, neben ihm liegt sein Hund "Dekyi". Im Interview verrät Olschak, warum er kein gnadenloser Richter ist.

ÖSTERREICH: Herr Olschak, sind Sie ein gnadenloser Richter?
Georg Olschak: Nein, das bin ich absolut nicht. Ich gelte nicht als der strenge Richter in diesem Haus. Das erste lebenslange Urteil habe ich nach 19 Jahren als Richter verhängt. Das Wichtigste ist, dass der Richter eine Strafe findet, die für den Angeklagten nachvollziehbar ist. Damit er weiß, was er gemacht hat, und dass er weiß, warum er jetzt diese Strafe bekommt.

ÖSTERREICH: Für viele Österreicher sind Sie ein Held, der endlich einen Politiker hinter Gitter bringt.

Olschak: Diese Meinung tangiert mich herzlich wenig. Ich nehme sie zur Kenntnis, aber ich freue mich nicht.

ÖSTERREICH: Es gibt den Vorwurf, dass die Medien Einfluss auf das Urteil haben.

Olschak: Das hat keinerlei Einfluss auf die Entscheidungsfindung. Ich glaube nach wie vor, dass das Vertrauen in die Justiz da ist.

ÖSTERREICH: Hoffen Sie nun auf einen Karrieresprung?
Olschak: Ich plane keine große Karriere mehr. Ich verhandle gerne.

Politiker-Prozesse: Wen die Justiz im Visier hat
Mehrere Politiker und Manager müssen sich in Prozessen verantworten. Die Details.

  • 17. Jänner: Alfons Mensdorff-Pouilly. Donnerstag wird das Urteil gesprochen. Anklage wegen Geldwäsche & falscher Zeugenaussage.
  • 18. Jänner: Kurt Scheuch. Dem FPK-Chef wird vorgeworfen, einen Richter „Kröte“ genannt zu haben.
  • Frühjahr: Anklage Grasser? Die Korruptionsstaatsanwaltschaft entscheidet über Anklage wegen Steuerhinterziehung.
  • Frühjahr: Rumpold-Prozess: FPÖ-Werber Rumpold muss sich wegen Untreue verantworten. Für die Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

(ida)

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