Nehammer schießt gegen Doskozil

ÖVP-General wirft SPÖ Postenschacher vor

14.12.2018

VP-Generalsekretär: "Doskozil-Angriff auf Richter hat in einer Demokratie keinen Platz." 

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© APA/GEORG HOCHMUTH
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Der Österreichische Rechtsanwaltkammertag (ÖRAK) verlangt eine Neuausschreibung für das Präsidentenamt am burgenländischen Landesverwaltungsgericht (LVwG). Das laufende Bewerbungsverfahren sei auf die Büroleiterin von Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ), Christina Krumböck, "zugeschnitten", meinte ÖRAK-Vizepräsident Bernhard Fink am Montag. Und weiter: "Ich sehe da eine Freunderlwirtschaft."

 

ÖVP wittert Postenschacher 

Die Personalie sorgt im Burgenland seit Monaten für hitzige Diskussionen. Obwohl der amtierende LVwG-Präsident Manfred Grauszer erst Ende 2019 in den Ruhestand tritt, hat im vergangenen Sommer eine nur zweiwöchige Ausschreibung für seine Nachfolge stattgefunden. Für Bewerber wurde ein abgeschlossenes Jus-Studium, entsprechende Erfahrung, bevorzugt im Landesdienst und ein Höchstalter von 40 Jahren gefordert. Die burgenländische ÖVP witterte "Postenschacher", auch die Richtervereinigung protestierte. Krumböck solle nach dem Abgang Niessls - Hans Peter Doskozil löst ihn Ende Februar 2019 als Landeshauptmann ab - "versorgt" werden, wurde gemutmaßt.

"Was sich im Burgenland abspielt, erinnert an weniger demokratische Länder. Die Vertreter der SPÖ, allen voran Niessl und Doskozil, führen sich auf, als würde ihnen das Land gehören", so Karl Nehammer, Generalsekretär der Volkspartei.
 
Die SPÖ versuche ihre eigenen Leute mittels Pseudoausschreibung an die Spitze des Gerichts zu hieven und so einen Politgerichtshof zu schaffen. "Das ist undemokratisch. Rendi-Wagner muss einschreiten und ihre Parteifreunde aufhalten", so Nehammer in einer Aussendung.
 

"Nicht ordnungsgemäßer Eindruck"

Das Bewerbungsverfahren "erweckt in rechtsstaatlicher Hinsicht einen nicht ordnungsgemäßen Eindruck. Es gehört anders damit umgegangen", stellte ÖRAK-Vize Fink nun am Rande einer Pressekonferenz in Wien fest. Schon Ende September hatte der Präsidentenrat des ÖRAK in einem Schreiben an Niessl an diesen appelliert, "für den im Rechtsstaat unerlässlichen und verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der Unabhängigkeit der Richter einzutreten". Es sei "unerlässlich, dass die Ernennung einer Präsidentin bzw. eines Präsidenten für ein Gericht aus dem Kreis der Richterschaft zu erfolgen hat. Ebenso erachten wir es als notwendig, das Auswahlverfahren jenem richterlichen Gremium zu übertragen, welches die Auswahl neuer Richterinnen und Richter vornimmt", hielt der Präsidentenrat fest.

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