Hypo-Schuldenschnitt

Opposition bringt Verfassungsklage ein

17.12.2014

FPÖ, Grüne und NEOS gehen kritisieren das Hypo-Sondergesetz.

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Die Oppositionsparteien FPÖ, Grüne und NEOS präsentieren morgen, Donnerstag, ihre des längeren angekündigte und nun fertige Verfassungsklage gegen den Schuldenschnitt durch das Hypo-Sondergesetz. De jure handelt es sich um einen Antrag auf Gesetzesprüfung, die beim Verfassungsgerichtshof eingebracht werden soll - "noch heuer", wie Grünen-Finanzsprecher Werner Kogler auf APA-Anfrage heute betonte.

Vom "einseitigen Schuldenschnitt", wie ihn die Oppositionsparteien orten, sind verschiedene Gläubiger der früheren Hypo Alpe Adria betroffen, deren Beschwerden zum Hypo-Sondergesetz vom Verfassungsgerichtshof bereits geprüft werden. Ein Teil des Hypo-Sondergesetzes sieht einen Schnitt bei landesbehafteten Nachranganleihen von 100 Prozent vor, was 890 Mio. Euro bringen soll - andere Gläubiger sollen hingegen gar nicht angetastet werden.

"Es geht um den Rechtsstaat. Es geht um den Schutz des Eigentums", betonte NEOS-Finanzsprecher Rainer Hable, dessen Fraktion die anderen Oppositionsparteien zum geplanten Schritt eingeladen hatte, des öfteren.

Vor allem aber zielen FPÖ, Grüne und Neos darauf ab, "neue Wege in der Abwicklung" der nunmehrigen Abbaugesellschaft Heta zu gehen. Sie treten für eine "geordnete Insolvenz" ein, um den Schaden für die Steuerzahler "durch die Beteiligung aller Gläubiger" wenigstens noch zu verringern, erklärte Grünen-Finanzsprecher Werner Kogler zuletzt.

FPÖ-Finanzsprecher Elmar Podgorschek will mit der Anfechtung des Hypo-Sondergesetzes beim VfGH auch "aufzeigen, dass aus unserer Sicht grundlegend das Gesetz gebrochen wurde".

Ansonsten soll durch das Sondergesetz noch die ehemalige Hypo-Mutter BayernLB, die ebenso schon Beschwerde eingelegt hat, einen Sanierungsbeitrag von 800 Mio. Euro leisten. Dabei handelt es sich um Geld, dass die Bayern noch in die frühere Hypo steckten, als diese bereits zum ersten Mal staatliches Partizipationskapital erhalten hatte.
 

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