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Babler bei SPÖ-Mini-Parteitag: Aktion scharf gegen Airbnb
16.10.2025SPÖ-Chef Babler ist für das Wohnthema zuständig, beim SPÖ-Themenrat startet er jetzt einen Vorstoß gegen Kurzzeitvermietungen an Touristen.
Andreas Babler wird einziger Kandidat beim nächsten SPÖ-Parteitag im Frühjahr 2026 sein, am kommenden Samstag soll ein sogenannter Themenrat, quasi ein "Mini-Parteitag", den Event auch thematisch vorbereiten. Der SPÖ-Chef - intern schwer in der Kritik - wird weiter auf das Thema Wohnen setzen, oe24 liegt eine entsprechende Resolution vor. Und die enthält durchaus politischen Sprengstoff: Die SPÖ will jetzt eine "Aktion Scharf" gegen Airbnb, das ist jene Internet-Plattform, die Wohnungen kurzzeitig lukrativ an Touristen vermietet und - laut Babler - der heimischen Bevölkerung den Wohnraum wegnimmt. Babler zu oe24: "Keiner hat ein Problem damit, wenn man die eigene Wohnung im Urlaub vermietet. Sie dem Wohnungsmarkt zu entziehen, ist das Problem. Mit einem klaren Regelwerk und einer Aktion scharf gegen illegale Praktiken sorgen wir dafür, dass Wohnungen Wohnungen bleiben." Und weiter: "Tourismusplattformen wie Airbnb verschlingen unseren Wohnraum. Wohnungen sind zum Wohnen da, nicht damit der höchstmögliche Profit aus ihnen geschlagen werden kann."
Plan: Wohnungen müssen registriert werden
Doch was plant Babler konkret? Die SPÖ will eine "Registrierungspflicht für die touristische Privatvermietung" zur besseren Kontrolle und Steuerung touristischer Vermietungen. Zudem müsse der Datenaustausch zwischen den Behörden und Online-Buchungsplattformen verbessert werden. Weiter heißt es wörtlich: "Es bedarf einer gezielten 'Aktion scharf' gegen illegale touristische Privatvermietung - besonders in Regionen, die unter einer Verknappung des Wohnraums leiden."
Da die Causa Ländersache ist, würde Babler gerne das "Wiener Modell" bundesweit ausrollen. "Wien hat eine Begrenzung der privaten plattformbasierten Kurzzeitvermietung auf maximal 90 Tage pro Jahr eingeführt. Über diesen Zeitraum hinaus benötigt man neben der Zustimmung aller Wohnungseigentümer:innen auch eine Ausnahmebewilligung, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird."