"Jetzt reicht's"
Bohrn Mena startet Klage-Flut gegen jeden Hass-Poster
21.07.2025Dem Ehepaar Bohrn Mena reicht es jetzt endgültig. Sie setzen sich gegen Hass-Postings und Drohungen zur Wehr: "In der Dimension gab es das noch nie".
"Jetzt reicht es uns", kündigt Sebastian Bohrn Mena im Gespräch mit oe24 an. Der Publizist und seine Frau Veronika werden seit Jahren öffentlich beleidigt und diffamiert. Auch Morddrohungen, rassistische Beschimpfungen oder Gewaltaufrufe sind keine Seltenheit. "Alleine in den letzten vier Wochen habe ich hunderte solcher Postings dokumentiert", so Bohrn Mena: "Manche agieren inzwischen komplett enthemmt, ohne jeglichen Anstand und auch ohne die Grenzen zu wahren".
Die letzten Jahre habe man zugeschaut, erzählt der Polit-Kommentator. "Weil wir dachten, dass wir uns das gefallen lassen müssen." Aber: "Wir merken, es wird immer schlimmer". Die Täter fühlen sich offenbar ermuntert, "wenn man keine rechtlichen Schritte unternimmt".
Bohrn Menas klagen jetzt ALLE Hass-Poster
Das Ehepaar wies daher Anwalt Robert Kerschbaumer dazu an, jede einzelne Beleidigung, jede Rufschädigung und jede Diffamierung einzuklagen. Dadurch soll auch eine "abschreckende Wirkung" erzielt werden. Bei der Größenordnung - laut Anwalt seien bereits mehr als 1.000 Rufschädigungstäter dokumentiert worden - wäre das für die Bohrn Menas allerdings finanziell nicht zu stemmen. Alleine die Gerichtsgebühren würden Hunderttausende Euro kosten. "Zum Glück haben wir jetzt einen Prozess-Finanzierer hinter uns, der das finanzielle Risiko trägt", so der Publizist.
Hass-Poster erhalten Mahnung
"Der Übergang vom abgrundtiefen Hass im Netz gegen das Ehepaar Bohrn Mena zu tatsächlichen Gewaltausschreitungen gegen die beiden ist fließend. Daher muss jetzt resolut eingeschritten werden", erklärte Anwalt Kerschbaumer im oe24-Gespräch.
Alle Hass-Poster erhalten nun eine Mahnung. "Es wird eine außergerichtliche Einigung gegen einen geringen Pauschalbetrag und dem Löschen des Postings angeboten", so der Lienzer Anwalt.
Sollte der Fall allerdings vor Gericht kommen, rechnet Kerschbaumer mit einer Erfolgsquote von 100 Prozent. "Bei solchen Fäkalausdrücken und Beschimpfungen fällt das einfach nicht mehr unter freie Meinungsäußerung", so der Anwalt. Den Hass-Postern droht jedenfalls eine Prozesskostenbelastung zwischen 3.000 bis 10.000 Euro.
Lücke im "Hass-im-Netz"-Gesetz
Wer nicht wie die Bohrn Menas einen Prozess-Finanzierer findet, hat in Österreich gegen solch beispiellose Hasswellen nur beschränkte Möglichkeiten. Aus eigener Tasche können sich das wohl die wenigsten leisten. "Beim 'Hass-im-Netz'-Bekämpfungsgesetz wurden Shitstorms einfach nicht bedacht", so Kerschbaumer.
Eine Lösung, erklärt der Anwalt, wäre eine Handhabe wie bei Beamten, Lehrern oder Polizisten. Eine Beleidigung gelte dann als Offizialdelikt, könnte also bei der Staatsanwaltschaft eingebracht werden, die dann ermittelt und den Täter ausforscht. Als Privatperson müssen die Hass-Poster eigenhändig ausgeforscht werden.
Abschließend erklärt Bohrn Mena noch: "Sachliche Kritik ist immer in Ordnung, aber diese ständigen Beleidigungen und Drohungen werden wir nicht mehr akzeptieren.