Parteien

Mega-Auftrag der Wirtschaft für Ex-SP-Berater Fußi

07.02.2022

Gleich auf mehrere Jahre schloss die Wirtschaft einen Werbevertrag mit der Mindworker GmbH ab. Deren Chef ist niemand geringerer als Ex-SPÖ-Berater Rudi Fußi. 

Zur Vollversion des Artikels
© APA/HANS PUNZ
Zur Vollversion des Artikels

Dass Wiens Wirtschaftskammer-Chef Walter Ruck die besten Beziehungen zum Roten Rathaus hat, ist bekannt – jetzt bindet sich die schwarze Wiener Kammer auch vertraglich an ein rotes Urgestein, Und das gleich für mehrere Jahre.

Rahmenvertrag reicht bis zu 1,875 Millionen Euro

Laut Ausschreibungsportal gewann die Mindworker GmbH eine Ausschreibung gegen drei weitere Konkurrenten. Laut Portal sei der Vertragswert "über fünf Jahre gerechnet“ - beziffert war der Auftrag im Ausschreibungsportal bis zum Montag mit 6,25 Mio. Euro. Diese Angabe wurde auf Anfrage von POLITIK LIVE (allerdings nach dem ersten Erscheinen des POLITIK-LIVE-Artikels) korrigiert: Es handle sich um eine jährliche Höchstsumme von 625.000 Euro, so ein Kammersprecher - für drei Jahre. Somit hat der Rahmenvertag ein Maximal-Volumen von 1,875 Mio. Euro - wobei es ausdrücklich keine Abnahmegarantie gebe.  Zudem wird festgehalten, dass auch Fremdkosten in der Rahmensumme beinhaltet sind. 

"Roter Rudi" für schwarze Kammer

Das ist politisch delikat: Mindworker gehört Rudi Fußi, bekannt als wortgewaltiger „Twitterant“ und früherer Berater von Ex-SPÖ-Kanzler Christian Kern. Fußi wollte sich zudem Vertrag allerdings nicht äußern.

"Wo ich einkaufe ist mir nicht Wurst"

Mindworker hat schon einige Kampagnen für Ruck gefahren, Slogans wie "Unser Leben ändert sich. Die Liebe bleibt." Oder „Wo ich einkaufe, ist mir nicht Wurst" kamen ebenfalls aus dem Hause Fußi. Offenbar zur vollen Zufriedenheit der schwarzen Kämmerer.

Hier die Details der Ausschreibung:

Der Auftraggeber: Wirtschaftskammer

 

Der Auftragnehmer: Mindworker

 

Die Auftragssumme über fünf Jahre stimmt laut Kammer nicht - es sind vielmehr auf drei Jahre bis zu 1,875 MIo. Euro.

 

 

 

  

Zur Vollversion des Artikels