Knackpunkt

Schwarz-Rot: Ludwig geht bei Messenger-Überwachung auf ÖVP zu

17.02.2025

Die ÖVP fordert schon lange eine Messenger-Überwachung. Auch bei der SPÖ könnte es jetzt zu Bewegung kommen. 

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© APA/MAX SLOVENCIK
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Die Messenger-Überwachung war einer der Punkte, die bei den schwarz-rot-pinken Verhandlungen auf "Rot" gestellt war. Jetzt könnte allerdings Bewegung in die Sache kommen. Zuletzt zeigte sich etwa Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) aufgeschlossen, auch Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) sprach sich unmittelbar nach dem vereitelten Anschlag auf ein Taylor-Swift-Konzert im August letzten Jahres dafür aus.

Letzterer bekräftigte seine Haltung heute am Rande der Kandidatenpräsentation für die Wien-Wahl. Er halte es für wichtig, die Entwicklung in den sozialen Medien - insbesondere was die Beeinflussung junger Menschen betreffe - in den Griff zu bekommen, sagte Ludwig. "Hier wird es notwendig sein, entsprechende rechtliche Maßnahmen zu setzen, die kompatibel sind mit dem Datenschutz und mit den demokratiepolitischen Rechten, die jede Bürgerin und jeder Bürger hat." Der Verfassungsgerichtshof habe hier durchaus Türen offen gelassen, bei denen man rechtlich ansetzten könne.

"Da muss man eingreifen und schneller werden" 

Auch andere Länder in der EU hätten sich damit schon beschäftigt, hob Ludwig hervor. Die Radikalisierung in den sozialen Medien beschleunige sich ständig. Längst geschehe dies zum allergrößten Teil über die sozialen Netzwerke. "Da muss man eingreifen und schneller werden."

Das Ö1-"Mittagsjournal" zitierte den SPÖ-Parlamentsklub am Montag derart, dass man eine verfassungskonforme Überwachung der Messenger-Dienste prüfen müsse. Auch NEOS-Klubvize Nikolaus Scherak wäre bereit, darüber zu reden, sollte das Innenministerium einen Entwurf vorlegen, der der Verfassung entspreche. Ebenso sehen das die Grünen. Die FPÖ, die dereinst mit der ÖVP den "Bundes-Trojaner" beschlossen hatte, ist unter ihrem gegenwärtigen Parteichef Herbert Kickl nun strikt dagegen.

Das Innenministerium hatte seinerseits im Vorjahr einen Gesetzesvorschlag erarbeitet. Diesem zufolge dürfte die Messenger-Überwachung nur angewendet werden, um besonders schwerwiegende verfassungsgefährdende Angriffe zu verhindern, auf die mindestens bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe stehen bzw. die in Zusammenhang mit Spionageaktivitäten stehen. Weiters müsste laut Gesetzesentwurf der Umfang der Daten, die überwacht werden dürfen, genau eingegrenzt werden. Schließlich wurde ein umfangreiches Kontrollsystem vorgeschlagen, bei dem der Rechtsschutzbeauftragte schon im Vorfeld seine Bedenken anmelden könnte. Datenschützer konnte man damit freilich nicht überzeugen.
 

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