Klubchef angeklagt

Stocker stünde auch bei Verurteilung hinter Wöginger

30.05.2025

ÖVP-Chef Christian Stocker würde an Klubobmann August Wöginger auch im Fall einer erstinstanzlichen Verurteilung in der Finanzamts-Causa Braunau festhalten.  

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© APA/HELMUT FOHRINGER
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Selbst dann werde sich an seiner Unterstützung für Wöginger nichts ändern, meinte der Kanzler im Interview mit dem "profil". Ohnehin kann sich Stocker nicht vorstellen, dass der Klubchef verurteilt wird.

Sollte es doch so sein, dürfte Wöginger auf Rückhalt seines Parteivorsitzenden hoffen: "Gerade der Prozess von Sebastian Kurz zeigt, dass man bei einer Anklage und auch bei einer erstinstanzlichen Verurteilung vorsichtig sein sollte", sagte Stocker, der auch verteidigte, dass man die Anwaltskosten des Altkanzlers getragen hat: "Man sieht ja, wie leicht Spitzenpolitiker einem Verfahren ausgesetzt sein können, weil es immer mehr politisch motivierte Anzeigen gibt."

Wöginger als Bestimmungstäter angeklagt

Wöginger wird vorgeworfen, beim einstigen Kabinettschef des Finanzministeriums, Thomas Schmid, für die Bestellung eines oberösterreichischen ÖVP-Bürgermeisters zum Vorstand des Finanzamts für Braunau, Ried und Schärding interveniert zu haben. Ihm wird somit vorgehalten, Bestimmungstäter zum Missbrauch der Amtsgewalt zu sein. Wöginger betont stets, zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf die unabhängige Entscheidungskommission genommen zu haben.

Die Causa hat mittlerweile auch Auswirkungen auf den Beamten-Apparat. Gegen zwei hochrangige Beamte des Finanzministeriums wurden dienstrechtliche Schritte eingeleitet.
 

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