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Politik hebt Verkehrsstrafen an
Es läuft als Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung – Kanzler Faymann betonte, dass die Verkehrsstrafen nicht steigen werden. Tatsächlich werden Höchstlimits für Organ-Mandate und für Anonymverfügung angehoben, dies bestätigte ein Kanzler-Sprecher gegenüber ÖSTERREICH. Das soll dazu führen, dass höhere Bußgelder sofort verhängt werden und weniger – aufwendigere – Anzeigen erstattet werden. Hier die Details:
■ Organ-Mandate: Polizisten können künftig bis zu 90 Euro sofort kassieren, etwa bei Schnellfahren oder bei Gurtenmuffeln etc. Derzeit dürfen sie nur bis zu 36 € prompt strafen. Immerhin: Ursprünglich wollte das Kanzleramt die Grenze auf 210 € anheben.
■ Anonym-Verfügung: Hier wird der Rahmen von 220 auf 365 Euro angehoben. Das betrifft etwa (Radar-) Strafen wegen Schnellfahrens. Hier sollte es bis zu 500 Euro hinaufgehen.
Autofahrer-Klubs und Opposition glauben den Beteuerungen nicht und rechnen damit, dass die Strafen steigen. Beschlossen wird das Paket im Verfassungsausschuss Anfang Dezember. Wirksam wird es im Laufe des Jahres 2013.