Opel-Zukunft

Politiker zeigen Zuversicht für Aspern

04.11.2009

Mitterlehner bestätigt, dass auch GM Zugang zu den Garantieinstrumenten zusteht.

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Obwohl der Opel-Verkauf an Magna geplatzt ist, zeigen sich Bundeskanzler Werner Faymann und Wiens Bürgermeister Michael Häupl (beide S) optimistisch, was die Zukunft des GM-Werks in Wien-Aspern angeht. "Wir sehen eine gute Zukunft für den Standort", erklärte Faymann-Sprecher Leo Szemeliker. Im Produktionsvergleich sei das Werk "seit Jahren" das beste in Europa. Trotz der Zuversicht wird gefordert, dass GM so rasch als möglich mitteilt, wie die Zukunft des Werks aussieht.

Zuversicht bei Häupl
Im Büro von Häupl zeigte man sich ebenfalls zuversichtlich, dass es keine negativen Auswirkungen auf die heimische GM-Niederlassung geben werde. Es wurde auf "die ausgezeichneten Leistungen" des Werkes in Aspern verwiesen. Dieses sei auch in den vergangenen Monaten nie zur Diskussion gestanden, wurde betont

Mitterlehner kritisiert
Ernüchterung hingegen bei Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (V). Dieser hat am Mittwoch kritisiert, dass durch die nun gescheiterten Verhandlungen mit Magna ein Jahr wertvolle Zeit verloren wurde. Er erwarte jetzt "die rasche Vorlage eines tragfähigen Zukunftskonzepts für Opel Europa" und "die Beendigung des Pokerspiels um Finanzierungsmittel der beteiligten Standorte."

Die Chronologie des geplatzten Opel-Deals!

Folgen für Aspern
"Ohne rasche Vorbereitung eines neuen Konzepts durch General Motors könnte es große Probleme für mehrere Standorte in Europa geben", befürchtet Mitterlehner. Der Minister geht nicht davon aus, dass die überraschende Wendung negative Folgen für den Opel-Standort Aspern hat - das Opelwerk habe "hohe Fertigungsqualität" und "Entwicklungskompetenz".

GM-Europe unterhält, wie bekannt, eine Motoren- und Getriebefabrik im 22. Wiener Gemeindebezirk und ist Großkunde bei Österreichs Zulieferindustrie. Mitterlehner bekräftigte allerdings, dass auch GM als künftigem Eigentümer der Zugang zu österreichischen Garantieinstrumenten prinzipiell offen stehe: "Eventuelle Haftungen müssen im Einklang mit dem Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG) stehen."

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